Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 24.03.2011 - A 4 A 158/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15466
OVG Sachsen, 24.03.2011 - A 4 A 158/10 (https://dejure.org/2011,15466)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.03.2011 - A 4 A 158/10 (https://dejure.org/2011,15466)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. März 2011 - A 4 A 158/10 (https://dejure.org/2011,15466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfG § 78 Abs. 4
    Irak, Gruppenverfolgung, Darlegungserfordernis, Überraschungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Asylsache i.R.d. Zulassung der Berufung; Berufungszulassung bei Hinweis auf eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Rechtssache in der Antragschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Asylsache i.R.d. Zulassung der Berufung; Berufungszulassung bei Hinweis auf eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Rechtssache in der Antragschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2011 - A 4 A 158/10
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es auf einen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen gedenkt, mit dem auch ein gewissenhafter Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen braucht (BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133 [144], st. Rspr.).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2011 - A 4 A 158/10
    Die Bezugnahme auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17. Februar 2009 - C-465/07 - stellt schon nicht die Benennung eines nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG divergenzfähigen Gerichts dar.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2011 - A 4 A 158/10
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass etwa die von ihm angeführte Entscheidung des VGH München vom 14. November 2007 - 23 B 07.50961 -, welche eine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak zum damaligen Zeitpunkt annahm, durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 - aufgehoben wurde.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2011 - A 4 A 158/10
    9 Durch die Gewährung rechtlichen Gehörs soll gewährleistet werden, dass jeder Verfahrensbeteiligte sachgerecht und effektiv auf die gerichtliche Entscheidung Einfluss nehmen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 2. März 1993, NVwZ 1993, 769).
  • BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls in der Bundesrepublik

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2011 - A 4 A 158/10
    Im Asylprozess folgt eine inhaltliche Begrenzung der gerichtlichen Hinweispflicht aus der Obliegenheit des Asylbewerbers, seine individuellen Asylgründe, d. h. die in seine persönliche Sphäre fallenden Erlebnisse und Erfahrungen, von sich aus so nachvollziehbar und in sich stimmig zu schildern, dass sie geeignet sind, das Asyl- und Abschiebungsschutzbegehren zu tragen (BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1982, DÖV 1983, 207, st. Rspr.).
  • VG München, 02.10.2008 - M 16 K 08.50146

    Folgeantrag nach Widerruf; irakische Staatsangehörige; Sunnit

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2011 - A 4 A 158/10
    Auch das im Weiteren angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 2. Oktober 2008 - M 16 K 08.50146 - stützt die Auffassung des Klägers nicht.
  • VGH Bayern, 11.02.2021 - 14 ZB 20.31143

    Anforderungen an die Darlegung einer asylrechtlichen Grundsatzrüge

    Der bloße pauschale Verweis auf Fundstellen im Internet, aus dem nicht einmal hervorgeht, welche konkreten Informationen sich hinter dem jeweiligen Link verbergen, reicht zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer in einem asylrechtlichen Berufungszulassungsantrag aufgeworfenen Tatsachenfrage nicht aus (im Anschluss an BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 11 ZB 19.30197 - juris Rn. 4; B.v. 16.1.2018 - 20 ZB 18.30059 - juris Rn. 9; SächsOVG, B.v. 24.3.2011 - A 4 A 158/10 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 12.3.2004 - 15 A 1834/03.A - juris Rn. 7).

    Denn der - wie hier insoweit erfolgte - bloße pauschale Verweis auf Fundstellen im Internet, aus dem nicht einmal hervorgeht, welche konkreten Informationen sich hinter dem jeweiligen Link verbergen, reicht zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer in einem asylrechtlichen Berufungszulassungsantrag aufgeworfenen Tatsachenfrage nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 11 ZB 19.30197 - juris Rn. 4; B.v. 16.1.2018 - 20 ZB 18.30059 - juris Rn. 9; SächsOVG, B.v. 24.3.2011 - A 4 A 158/10 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 12.3.2004 - 15 A 1834/03.A - juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 24.02.2021 - 5 A 527/19

    Rechtliches Gehör; zur (hier fehlenden) Verpflichtung, sich in den

    Das Verwaltungsgericht ist im Übrigen aufgrund der Obliegenheit des Asylbewerbers, seine individuellen Asylgründe, d. h. die in seine persönliche Sphäre fallenden Erlebnisse und Erfahrungen, von sich aus so nachvollziehbar und in sich stimmig zu schildern, dass sie geeignet sind, das Asyl- und Abschiebungsschutzbegehren zu tragen, zur Gewährung rechtlichen Gehörs ohnehin weder gehalten, den Asylbewerber durch gezielte Nachfragen zu einem nachvollziehbaren Vortrag hinzuführen, noch ihm durch Vorhaltungen von Widersprüchen und Ungereimtheiten, die nicht nur Einzelheiten betreffen, Gelegenheit zu Klarstellungsversuchen zu geben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. März 2011 - A 4 A 158/10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 20.05.2011 - A 4 A 666/09

    Gruppenverfolgung, Roma, Kosovo, Serbien, grundsätzliche Bedeutung

    Insoweit verlangt das Darlegungserfordernis gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG, dass die tatsächliche Frage nicht nur aufgeworfen wird, sondern im Wege der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten Erkenntnismitteln, etwa aktuellen Lageberichten des Auswärtigen Amtes, herausgearbeitet wird, warum ein allgemeiner Klärungsbedarf bestehen soll (SächsOVG, Beschl. v. 24. März 2011 - A 4 A 158/10 -).
  • VG Magdeburg, 12.09.2022 - 7 A 353/20

    Türkei: Politische Verfolgung des Klägers aufgrund unglaubhaften Sachvortrags

    Dagegen ist das Verwaltungsgericht weder gehalten, den Asylantragsteller durch gezielte Nachfragen zu einem schließlich nachvollziehbaren Vortrag hinzuführen, noch ihm durch Vorhaltungen von Widersprüchen und Ungereimtheiten, die nicht nur Einzelheiten betreffen, Gelegenheit zu Klarstellungsversuchen zu geben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.3.2011 - A 4 A 158/10 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht