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   OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 91/14   

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https://dejure.org/2015,3165
OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 91/14 (https://dejure.org/2015,3165)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2015 - 1 A 91/14 (https://dejure.org/2015,3165)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 1 A 91/14 (https://dejure.org/2015,3165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 162 Abs. 3 SächsBO § 49 Abs. 1
    Baugenehmigung, Drittanfechung, Rücksichtnahmegebot, Stellplätze, außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bau eines Wintergartens führt nicht zur baurechtlichen Neubewertung einer Hotelanlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bau eines Wintergartens führt nicht zur baurechtlichen Neubewertung einer Hotelanlage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 91/14
    Ein erhöhter Begründungsaufwand in Bezug auf eine in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage indiziert besondere rechtliche Schwierigkeiten (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 91/14
    Dieser Zulassungsgrund erfordert eine Auseinandersetzung des Zulassungsantrags mit den tragenden Rechtssätzen oder erheblichen Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts, die mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden müssen, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 91/14
    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 91/14
    Die Beigeladene hätte demzufolge trotz ihrer Antragstellung im Zulassungsverfahren ein Prozesskostenrisiko für den gesamten Rechtszug noch vermeiden können, wenn sie im Berufungsverfahren keinen Sachantrag mehr gestellt hätte (ebenso BayVGH, Beschl. v. 11. Oktober 2001 - 8 ZB 01.1789 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 20.03.2006 - 6 B 81.05

    Frage der Auferlegung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 91/14
    Da die Beigeladene der gerichtlichen Verfügung mit dem Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 9. Mai 2014, in dem die Ablehnung des Antrags des Klägers beantragt wird, Folge geleistet hat, entspricht es hier der Billigkeit, die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten für erstattungsfähig zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. März 2006 - 6 B 81.05 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 26.11.2013 - 1 A 476/13

    Aufstiegsfortbildungsförderung, Einkommen, Vermögen, Hausgrundstück, Wohnfläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2015 - 1 A 91/14
    Abgesehen davon, dass § 6 Abs. 1 VwGO als Soll-Vorschrift ausgestaltet ist und damit der Kammer des Verwaltungsgerichts ein Ermessen in Bezug auf die Übertragung des Rechtsstreits einräumt, enthebt der Umstand, dass eine Einzelrichterübertragung nicht stattgefunden hat, den Kläger nicht vom Erfordernis der Darlegung, welche Tatsachen- oder Rechtsfragen im konkreten Einzelfall als rechtlich oder tatsächlich besonders schwierig anzusehen sein sollen (Senatsbeschl. v. 26. November 2013 - 1 A 476/13 -, juris Rn. 11).
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