Rechtsprechung
OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 1360a Abs. 4 BGB; §§ 115, 114 ZPO; § 166 VwGO
Anspruch auf Prozesskostenvorschuss setzt die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben voraus; bei Eltern gegenüber ihren Kinder ist dies nur gegeben, wenn der notwendige Selbstbehalt gewahrt ist - Justiz Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung der Leistungsfähigkeit eines nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben Verpflichteten für einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1360a Abs. 4
Voraussetzung der Leistungsfähigkeit eines nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben Verpflichteten für einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 04.10.2010 - 15 L 1744/10
- OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11
Papierfundstellen
- DÖV 2011, 496
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01
Prozessstandschaft; Prozesskostenvorschussanspruch
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11
Zudem gehen gesetzliche Unterhaltspflichten der Vorschusspflicht grundsätzlich vor (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 6. Februar 2002 - 22 WF 750/01 -, beck-online BeckRS 2002, 30238117;… Brudermüller, in: Palandt, BGB, 70. Aufl., § 1360a Rn. 12).4 Auch wenn man mit der herrschenden Auffassung die Möglichkeit einer ratenweisen Prozesskostenvorschusspflicht bejaht, ist in jedem Fall aber zu prüfen, ob nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben der Unterhaltsverpflichtete hinreichend leistungsfähig ist, d. h. ob der maßgebliche eigene Selbstbehalt gewahrt ist (BGH, Beschl. v. 4. August 2004, NJW-RR 2004, 1662 f.) und keine vorrangigen gesetzlichen Unterhaltspflichten bestehen, die die Gewährung eines Vorschusses ausschließen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 6. Februar 2002 - 22 WF 750/01 -, beckonline BeckRS 2002, 30238117).
- OVG Sachsen, 31.03.2010 - 2 D 20/10
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines volljährigen unverheirateten Kindes gegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11
Ein solcher Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist unterhaltsrechtlicher Natur, weshalb auf ihn die allgemeinen unterhaltsrechtlichen Grundsätze Anwendung finden (…vgl. BGH, Urt. v. 14. Februar 1990, NJW 1990, 1476 f.; Senatsbeschl. v. 31. März 2010, NJW 2010, 2903, 2904 = SächsVBl. 2010, 239, 240).Dabei muss gegenüber einem volljährigen Kind jedenfalls der notwendige Selbstbehalt gewahrt sein (vgl. Senatsbeschl. v. 31. März 2010 a. a. O. sowie entsprechend für den angemessenen Selbstbehalt gegenüber Ehegatten: Senatsbeschl. v. 20. Mai 2009, NJW-RR 2009, 1436).
- BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11
4 Auch wenn man mit der herrschenden Auffassung die Möglichkeit einer ratenweisen Prozesskostenvorschusspflicht bejaht, ist in jedem Fall aber zu prüfen, ob nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben der Unterhaltsverpflichtete hinreichend leistungsfähig ist, d. h. ob der maßgebliche eigene Selbstbehalt gewahrt ist (BGH, Beschl. v. 4. August 2004, NJW-RR 2004, 1662 f.) und keine vorrangigen gesetzlichen Unterhaltspflichten bestehen, die die Gewährung eines Vorschusses ausschließen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 6. Februar 2002 - 22 WF 750/01 -, beckonline BeckRS 2002, 30238117).
- BGH, 14.02.1990 - XII ZR 39/89
Rückforderung eines Prozeßkostenvorschusses
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11
Ein solcher Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist unterhaltsrechtlicher Natur, weshalb auf ihn die allgemeinen unterhaltsrechtlichen Grundsätze Anwendung finden (vgl. BGH, Urt. v. 14. Februar 1990, NJW 1990, 1476 f.; Senatsbeschl. v. 31. März 2010, NJW 2010, 2903, 2904 = SächsVBl. 2010, 239, 240). - OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00
Prozesskostenvorschuss des unterhaltsberechtigten Kindes
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11
Eine Auffassung (vgl. z. B. BSG, Beschl. v. 7. Februar 1994 - 9/9a RVg 4/92 -, juris; OLG Bamberg, Beschl. v. 8. März 2000 - 2 WF 22/00 -, juris; OLG München, Beschl. v. 12. November 1992, FamRZ 1993, 714) gewährt dem Unterhaltsberechtigten Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung, wenn dem Unterhaltsverpflichteten bei eigener Prozessführung Prozesskostenhilfe - mit oder ohne Ratenzahlung - zu bewilligen wäre. - VGH Hessen, 27.02.1990 - 12 TH 2402/89
Prozeßkostenhilfe - Vorschußpflicht des Ehegatten - Billigkeit
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11
Eine andere Auffassung, der das Verwaltungsgericht gefolgt ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29. März 2010 - 12 C 09.3144 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 27. Februar 1990, NVwZ-RR 1990, 518), bewilligt dann, wenn der Unterhaltsverpflichtete bei eigener Prozessführung Prozesskostenhilfe nur mit Ratenzahlung erhalten könnte, dem Unterhaltsberechtigten ebenfalls Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung und setzt die Raten fest, die auch bei einer Prozessführung des Unterhaltspflichtigen in eigener Sache festzusetzen wären. - VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 C 09.3144
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11
Eine andere Auffassung, der das Verwaltungsgericht gefolgt ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29. März 2010 - 12 C 09.3144 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 27. Februar 1990, NVwZ-RR 1990, 518), bewilligt dann, wenn der Unterhaltsverpflichtete bei eigener Prozessführung Prozesskostenhilfe nur mit Ratenzahlung erhalten könnte, dem Unterhaltsberechtigten ebenfalls Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung und setzt die Raten fest, die auch bei einer Prozessführung des Unterhaltspflichtigen in eigener Sache festzusetzen wären. - OLG München, 12.11.1992 - 12 WF 1066/92
Leistungsfähigkeit für einen Prozeßkostenvorschuß
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11
Eine Auffassung (vgl. z. B. BSG, Beschl. v. 7. Februar 1994 - 9/9a RVg 4/92 -, juris; OLG Bamberg, Beschl. v. 8. März 2000 - 2 WF 22/00 -, juris; OLG München, Beschl. v. 12. November 1992, FamRZ 1993, 714) gewährt dem Unterhaltsberechtigten Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung, wenn dem Unterhaltsverpflichteten bei eigener Prozessführung Prozesskostenhilfe - mit oder ohne Ratenzahlung - zu bewilligen wäre.