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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13   

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https://dejure.org/2014,3347
OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13 (https://dejure.org/2014,3347)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.02.2014 - 2 L 6/13 (https://dejure.org/2014,3347)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 2 L 6/13 (https://dejure.org/2014,3347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO
    Verbrauchermarkt im allgemeinen Wohngebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der näheren Umgebung eines Baugrundstücks als faktisches allgemeines Wohngebiet; Ausweisung eines Bereichs durch die Gemeinde in einem als unwirksam erachteten Bebauungsplan als Mischgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verbrauchermarkt im allgemeinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung der näheren Umgebung eines Baugrundstücks als faktisches allgemeines Wohngebiet; Ausweisung eines Bereichs durch die Gemeinde in einem als unwirksam erachteten Bebauungsplan als Mischgebiet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Trotz angrenzender stark befahrener Straße Annahme eines allgemeines Wohngebiet möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Trotz angrenzender stark befahrener Straße Annahme eines allgemeines Wohngebiet möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 460
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
    Verkehrsflächen gehören grundsätzlich nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 BauGB, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und ihnen keine gerade die Art der Bebauung "prägende" Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschl. v. 11.02.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, S. 493, RdNr. 16 in juris.(Rn.9).

    Verkehrsflächen gehören grundsätzlich nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 BauGB, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und ihnen keine gerade die Art der Bebauung "prägende" Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.02.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, S. 493, RdNr. 16 in juris, m.w.N.; vgl. auch ThürOVG, Urt. v. 10.08.2005 - 1 KO 714/02 -, juris, RdNr. 30).

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
    Für die Anwendung des § 34 BauGB kommt es grundsätzlich nur auf den sich aus der vorhandenen Bebauung ableitbaren Maßstab an (BVerwG, Beschl. v. 20.08.1998 - 4 B 79.98 -, BRS.60 Nr. 176, RdNr. 6 in juris, m.w.N.).(Rn.8).

    Für die Anwendung des § 34 BauGB kommt es grundsätzlich nur auf den sich aus der vorhandenen Bebauung ableitbaren Maßstab an (BVerwG, Beschl. v. 20.08.1998 - 4 B 79.98 -, BRS 60 Nr. 176, RdNr. 6 in juris, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02

    Baugenehmigung für Werbeanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 14.11.2006 - 2 L 504/02 -, juris, RdNr. 31, unter Bezugnahme auf OVG NW, Beschl. v. 28.11.2000 - 10 B 1428/00 -, BauR 2001, 906) kann ein Lebensmittelmarkt, selbst wenn er die Schwelle der Großflächigkeit nicht überschreitet, nicht mehr als ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden anzusehen sein, wenn er verkehrsgünstig in der Nähe einer Straße mit bedeutender innerörtlicher Verkehrsfunktion errichtet werden soll und dadurch eine gute Erreichbarkeit mit dem PKW für Kunden außerhalb des Gebiets gewährleistet wird.

    Der Senat hat deshalb in der zitierten Entscheidung vom 14.11.2006 (a.a.O.) angenommen, dass bei einer verkehrsgünstigen Lage eines Discounters an einer stark frequentierten innerörtlichen Durchgangsstraße und einer Zahl von 200 Stellplätzen nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass der Discounter im Wesentlichen nur von dem im Gebiet ansässigen Kundenkreis aufgesucht werde.

  • BVerwG, 01.03.1999 - 4 B 13.99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
    Ein Gebiet, in dem sich vorwiegend Wohnhäuser und einzelne in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Nutzungen befinden, bleibt auch dann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Bau NVO ein allgemeines Wohngebiet, wenn es an eine stark befahrene Straße grenzt, weil dieser Umstand nichts daran ändert, dass das Gebiet auch dann vorwiegend zum Wohnen genutzt wird (vgl. zum reinen Wohngebiet: BVerwG, Beschl. v. 01.03.1999 - 4 B 13.99 -, Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 14, RdNr. 7 in juris).(Rn.9).

    Ein Gebiet, in dem sich vorwiegend Wohnhäuser und einzelne in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Nutzungen befinden, bleibt auch dann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO ein allgemeines Wohngebiet, wenn es an eine stark befahrene Straße grenzt, weil dieser Umstand nichts daran ändert, dass das Gebiet auch dann vorwiegend zum Wohnen genutzt wird (vgl. zum reinen Wohngebiet: BVerwG, Beschl. v. 01.03.1999 - 4 B 13.99 -, Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 14, RdNr. 7 in juris).

  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
    Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998 - 6 B 67.98 -, Juris, m.w.N).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
    Im Übrigen ist es Aufgabe der Gemeinde darzulegen, warum Betriebe unter bzw. über den von ihr festgesetzten Größen generell oder doch jedenfalls unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse einem bestimmten Anlagentyp entsprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.11.2004 - 4 BN 39.04 -, ZfBR 2005, 185 [187], RdNr. 27 f. in juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - 10 S 29.10

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung für Lebensmittel-Discounter neben See;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
    Zwar hat das OVG Berlin-Brandenburg in dem von der Klägerin zitierten Beschluss vom 21.12.1011 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (OVG 10 S 29.10 -, juris, RdNr. 18 f.) entschieden, die verkehrsgünstige Lage eines Aldi-Marktes am Rande eines Wohngebietes "müsse nicht zwangsläufig" gegen einen Gebietsversorgungscharakter sprechen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2003 - 7 B 1040/03

    Baugenehmigung für einen Aldi-Markt in einem von Wohnbebauung geprägten Gebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
    Die Frage, ob ein Verbrauchermarkt in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 BauNVO als sonstiger nichtstörender Gewerbebetrieb ausnahmsweise zugelassen werden kann (vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 19.08.2003 - 7 B 1040/03 -, NVwZ-RR 2004, 245 [246], RdNr. 47 in juris), ist indes von der Frage zu trennen, ob der "Laden" der Versorgung des Gebiets dient und daher nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO bereits allgemein zulässig ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2006 - 2 L 278/03

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 17.11.2006 - 2 L 278/03 -, juris, RdNr. 21) die Auffassung, dass die Kosten einer im Bauprozess beigeladenen Behörde selbst dann, wenn die Behörde notwendig beigeladen ist, nicht erstattungsfähig sind, weil die Behörde im Verhältnis zum Kläger als Teil der am baurechtlichen Verfahren zu beteiligenden, mit öffentlichen Aufgaben betrauten Stelle zu gelten hat und von der Stellung im anstehenden Interessenskonflikt der versagenden oder ge- oder verbietenden Bauaufsichtsbehörde zuzurechnen ist.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ-RR 2011, 546, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

  • BVerwG, 07.06.2000 - 9 B 262.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.07.2011 - 4 BN 9.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 10 B 1428/00

    Begriff eines der Versorgung des Wohngebiets dienenden Ladens; Aldi-Markt

  • OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02

    Steinmetzbetrieb im allgemeinen Wohngebiet; nähere Umgebung; allgemeines

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • VG Freiburg, 16.12.2016 - 4 K 494/15

    Großflächiger Einzelhandelsmarkt; Begriff des Ladens im allgemeinen Wohngebiet;

    Dennoch gilt: Je näher die Verkaufsfläche an die Grenze zur Großflächigkeit heranrückt, desto dringlicher stellt sich die Frage, ob die weiteren Voraussetzungen der Gebietsversorgung (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO) und der städtebaulichen Verträglichkeit (§ 15 Abs. 1 BauNVO) erfüllt sind (vgl. etwa OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 05.02.2014 - 2 L 6/13 - juris).
  • VG Mainz, 23.03.2016 - 3 K 446/15

    Fremdwerbeanlagen in Wohngebieten nicht erlaubt

    Schließlich steht entgegen der Auffassung der Klägerin Verkehrslärm der Qualifizierung als allgemeines Wohngebiet nicht entgegen, da das Gebiet auch dann vorwiegend zum Wohnen genutzt wird und damit die Zweckbestimmung des § 4 Abs. 1 BauNVO weiterhin erfüllt (vgl. OVG SachsenAnhalt, Beschluss vom 5.2.2014 - 2 L 6/13 -, juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 1.3.1999 - 4 B 13/99 -, BauR 2000, 73 und juris Rn. 7).
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