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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14   

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OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14 (https://dejure.org/2016,13629)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.03.2016 - 2 L 45/14 (https://dejure.org/2016,13629)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. März 2016 - 2 L 45/14 (https://dejure.org/2016,13629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfall; Abfallbehörde, untere; Anzeigepflicht; Altpapier; Bedingung, auflösende; Beiladung; Berufung; Beschwer, materielle; Bestimmtheit; Container; Entsorgungsträger, öffentlich-rechtlicher; Interessen, öffentliche; Jahresumsatz; Sammlung; Sammlung, gewerbliche; ...

  • rechtsportal.de

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bei einer unvollständigen Anzeige; Angaben über die Größe des Sammlungsunternehmens (hier: Angaben zum Jahresumsatz); Verhältnismäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bei einer unvollständigen Anzeige; Angaben über die Größe des Sammlungsunternehmens (hier: Angaben zum Jahresumsatz); Verhältnismäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlung von ...

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 476/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14
    Vielmehr kommt bei einer fehlenden oder unvollständigen Anzeige eine auf § 62 KrWG gestützte Sammlungsuntersagung grundsätzlich in Betracht (OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 20.01.2014 - 20 B 331/13 -, juris RdNr. 19; Beschl. v. 05.08.2015 - 20 A 1188/14 -, juris RdNr. 4; VGH BW, Beschl. v. 09.09.2013 - 10 S 1116/13 -, a.a.O. RdNr. 7; Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, a.a.O. RdNr. 8; Schwind, in: von Lersner/Wendenburg/Versteyl, Recht der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, § 18 KrWG RdNr. 25).

    Das ist der Fall, wenn eine nach dem KrWG bestehende Rechtspflicht verletzt wird oder verletzt zu werden droht (OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, a.a.O. RdNr. 5; VGH BW, Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, a.a.O. RdNr. 8).

    Die Frage nach genau bezeichneten Standplätzen der Container findet aber keine Rechtsgrundlage in § 18 Abs. 2 Nr. 2 KrWG, da diese Angaben nicht erforderlich sind, um eine Beeinträchtigung der durch § 17 Abs. 3 KrWG konkretisierten öffentlichen Interessen prüfen zu können (OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, a.a.O. RdNr. 11 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 -, a.a.O. RdNr. 9; VGH BW, Beschl. v. 26.09.2013 - 10 S 1345/13 -, juris RdNr. 29).

    Die Nichtprüfbarkeit der Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG ist mit dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen nicht gleichzusetzen (OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, a.a.O. RdNr. 8).

    Die Untersagung der Sammlung wegen Verletzung der Anzeigepflicht setzt auch nicht voraus, dass eine Prüfung der Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG aufgrund der unvollständigen Angaben des Anzeigenden nicht möglich ist (so aber OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, a.a.O. RdNr. 9).

    Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn von vornherein absehbar ist, dass die Überlassungspflicht nicht greift und demzufolge eine Untersagung nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG nicht in Betracht kommt, weil die gewerbliche Sammlung die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG erfüllt (OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, a.a.O. RdNr. 21).

    Eine Sammlungsuntersagung wegen unvollständiger Angaben, die zuvor nicht benannt und konkretisiert wurden, kommt nicht in Betracht (OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, a.a.O. RdNr. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2014 - 10 S 2273/13

    Untersagung einer nicht angezeigten Sammlung von Alttextilien

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14
    In dieser Konstellation findet § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG als lex specialis vor der allgemeinen Eingriffsermächtigung des § 62 KrWG Anwendung (NdsOVG, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, a.a.O. RdNr. 24; Beschl. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 -, juris RdNr. 3; VGH BW, Beschl. v. 09.09.2013 - 10 S 1116/13 -, juris RdNr. 7; Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, juris RdNr. 8).

    Vielmehr kommt bei einer fehlenden oder unvollständigen Anzeige eine auf § 62 KrWG gestützte Sammlungsuntersagung grundsätzlich in Betracht (OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 20.01.2014 - 20 B 331/13 -, juris RdNr. 19; Beschl. v. 05.08.2015 - 20 A 1188/14 -, juris RdNr. 4; VGH BW, Beschl. v. 09.09.2013 - 10 S 1116/13 -, a.a.O. RdNr. 7; Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, a.a.O. RdNr. 8; Schwind, in: von Lersner/Wendenburg/Versteyl, Recht der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, § 18 KrWG RdNr. 25).

    Das ist der Fall, wenn eine nach dem KrWG bestehende Rechtspflicht verletzt wird oder verletzt zu werden droht (OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, a.a.O. RdNr. 5; VGH BW, Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, a.a.O. RdNr. 8).

    Die rechtzeitige, richtige und vollständige Anzeige ist vielmehr unerlässliche Voraussetzung dafür, dass die zuständige Behörde prüfen kann, ob eine ordnungsgemäße und schadlose Abfallverwertung gesichert ist und ob der Sammlung überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen (VGH BW, Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, a.a.O. RdNr. 10).

    Das ist der Fall, wenn eine nach dem KrWG bestehende Rechtspflicht verletzt wird oder verletzt zu werden droht (VGH BW, Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, a.a.O. RdNr. 8).

    Zwar kommt der Durchsetzung der Anzeigepflicht durch Nachforderung fehlender Angaben grundsätzlich Vorrang gegenüber einer Untersagung der Sammlung wegen einer unvollständigen Anzeige zu (VGH BW, Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, a.a.O. RdNr. 15).

  • BVerwG, 16.12.2009 - 3 C 24.09

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Rückforderung von Schlachtprämien für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14
    Die Zulässigkeit der Berufung eines Beigeladenen setzt voraus, dass dieser materiell beschwert ist (BVerwG, Urt. v. 31.01.1969 - BVerwG 4 C 83.66 -, juris RdNr. 11; Urt. v. 10.12.1970 - BVerwG 8 C 84.69 -, juris RdNr. 12; Beschl. v. 16.12.2009 - BVerwG 3 C 24.09 -, juris RdNr. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Vor § 124 RdNr. 46; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Vor § 124 RdNr. 39).

    Andernfalls würde diesen eine gleichsam objektive Überprüfungsmöglichkeit eingeräumt, die dem auf Gewährung individuellen Rechtsschutzes angelegten Charakter des Verwaltungsstreitverfahrens widerspräche (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2009 - BVerwG 3 C 24.09 -, a.a.O. RdNr. 5).

    Hierzu muss ein Beigeladener - auch ein beigeladener Verwaltungsträger - geltend machen können, durch das angefochtene Urteil in eigenen Rechten verletzt zu sein (BVerwG, Urt. v. 12.03.1987 - BVerwG 3 C 2.86 -, juris RdNr. 35; Beschl. v. 16.12.2009 - BVerwG 3 C 24.09 -, a.a.O. RdNr. 5; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., Vor § 124 RdNr. 42).

    Für eine materielle Beschwer reicht weder ein finanzielles noch ein verwaltungsmäßiges Interessen am Ausgang des Verfahrens aus (BVerwG, Urt. v. 10.12.1970 - BVerwG 8 C 84.69 -, a.a.O. RdNr. 14; Beschl. v. 16.12.2009 - BVerwG 3 C 24.09 -, a.a.O. RdNr. 6).

    Gleichwohl kommt es für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Beigeladenen nicht entscheidend darauf an, ob er zu Recht beigeladen wurde, sondern allein darauf, ob er materiell beschwert, also in eigenen subjektiven Rechten verletzt ist (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2009 - BVerwG 3 C 24.09 -, a.a.O. RdNr. 5).

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14
    Die Zulässigkeit der Berufung eines Beigeladenen setzt voraus, dass dieser materiell beschwert ist (BVerwG, Urt. v. 31.01.1969 - BVerwG 4 C 83.66 -, juris RdNr. 11; Urt. v. 10.12.1970 - BVerwG 8 C 84.69 -, juris RdNr. 12; Beschl. v. 16.12.2009 - BVerwG 3 C 24.09 -, juris RdNr. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Vor § 124 RdNr. 46; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Vor § 124 RdNr. 39).

    Entsprechendes gilt für die mit der Stellung als Beteiligter verknüpfte Bindung an ein rechtskräftiges Urteil (§ 121 VwGO), denn auch in dieser Bindung liegt eine Beschwer nur dann, wenn sie nicht nur formal besteht, sondern auch sachlich von Bedeutung ist (BVerwG, Urt. v. 31.01.1969 - BVerwG 4 C 83.66 -, a.a.O. RdNr. 11).

    Diese Belastung hat nur dann ihre Rechtfertigung, wenn und soweit in einem Verfahren schutzwürdige Belange des Beigeladenen auf dem Spiel stehen (BVerwG, Urt. v. 31.01.1969 - BVerwG 4 C 83.66 -, a.a.O. RdNr. 12).

    Diese Passivlegitimation bedeutet, dass der Beklagte und nur er im Verwaltungsstreitverfahren alle unmittelbaren Staatsinteressen wahrzunehmen und damit gleichzeitig in einer Art Prozessstandschaft für alle Behörden einzutreten hat, die innerhalb des Verwaltungsaufbaues mit sachlich einschlägigen Interessen betraut sind (BVerwG, Urt. v. 31.01.1969 - BVerwG 4 C 83.66 -, a.a.O. RdNr. 15).

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11

    Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14
    Eine Beteiligung in eigener Sache im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Körperschaft, die Rechtsträger der unteren Abfallbehörde ist, zugleich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger i.S.d. § 3 AbfG ist (vgl. NdsOVG, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, juris RdNr. 29, zur entsprechenden Rechtslage nach § 42 Abs. 4 NAbfG a.F.).

    In dieser Konstellation findet § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG als lex specialis vor der allgemeinen Eingriffsermächtigung des § 62 KrWG Anwendung (NdsOVG, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, a.a.O. RdNr. 24; Beschl. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 -, juris RdNr. 3; VGH BW, Beschl. v. 09.09.2013 - 10 S 1116/13 -, juris RdNr. 7; Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, juris RdNr. 8).

    Die Untersagung dient auch dazu, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vor Gefährdungen seiner Funktionsfähigkeit zu schützen (NdsOVG, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, a.a.O. RdNr. 29 unter Hinweis auf § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 KrWG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 20 A 318/14

    Gewerbliche Sammlung von Sperrmüll unzulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat, da die Untersagung der Sammlung einen Dauerverwaltungsakt darstellt (vgl. OVG NW, Urt. v. 26.01.2016 - 20 A 318/14 -, juris RdNr. 35 m.w.N.).

    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die umfangreichen Darlegungen, zu denen der Träger einer gewerblichen Sammlung gemäß § 18 Abs. 2 KrWG verpflichtet ist, für die Anwendung des § 17 Abs. 3 KrWG relevant sind (OVG NW, Urt. v. 26.01.2016 - 20 A 318/14 -, juris RdNr. 194).

  • VGH Bayern, 29.01.2015 - 20 B 14.666

    Zu den Anforderungen an die Darlegung der Verwertungswege

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14
    Hierzu gehört jedenfalls die Angabe des Verwerters, die Schilderung des Verwertungsverfahrens sowie die Angabe, in welcher Anlage die Verwertung durchgeführt wird (BayVGH, Urt. v. 29.01.2015 - 20 B 14.666 -, juris RdNr. 33; OVG NW, Urt. v. 07.05.2015 - 20 A 2670/13 -, juris RdNr. 132; VG Ansbach, Urt. v. 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212 -, a.a.O. RdNr. 34).

    Sie soll damit in die Lage versetzt werden, die Erforderlichkeit von Bedingungen, Befristungen oder Auflagen sowie eventuelle Untersagungsgründe zu prüfen und entsprechende Anordnungen zu erlassen (BayVGH, Urt. v. 29.01.2015 - 20 B 14.666 -, a.a.O. RdNr. 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 20 E 547/13

    Vorliegen derVoraussetzungen für eine notwendige Beiladung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14
    Dementsprechend ergibt sich aus einer auf die Klage des gewerblichen Abfallsammlers gegen eine an ihn gerichtete Untersagungsverfügung zu treffenden gerichtlichen Entscheidung, ob die gewerbliche Sammlung zu Recht untersagt worden ist (oder nicht), keine eigene Rechtsbetroffenheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (OVG NW, Beschl. v. 08.04.2014 - 20 E 547/13 -, juris RdNr. 4 ff.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 03.07.2013 - 17 K 3800/13 -, juris RdNr. 4 ff.).

    Die Voraussetzung einer einfachen Beiladung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu einem Rechtsstreit des gewerblichen Abfallsammlers gegen die Untersagung seiner gewerblichen Sammlung liegen vor (so auch OVG NW, Beschl. v. 08.04.2014 - 20 E 547/13 -, a.a.O. RdNr. 29; VG Düsseldorf, Beschl. v. 03.07.2013 - 17 K 3800/13 -, a.a.O. RdNr. 11).

  • VG Düsseldorf, 03.07.2013 - 17 K 3800/13

    Notwendigkeit einer Beiladung; Bestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechts auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14
    Dementsprechend ergibt sich aus einer auf die Klage des gewerblichen Abfallsammlers gegen eine an ihn gerichtete Untersagungsverfügung zu treffenden gerichtlichen Entscheidung, ob die gewerbliche Sammlung zu Recht untersagt worden ist (oder nicht), keine eigene Rechtsbetroffenheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (OVG NW, Beschl. v. 08.04.2014 - 20 E 547/13 -, juris RdNr. 4 ff.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 03.07.2013 - 17 K 3800/13 -, juris RdNr. 4 ff.).

    Die Voraussetzung einer einfachen Beiladung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu einem Rechtsstreit des gewerblichen Abfallsammlers gegen die Untersagung seiner gewerblichen Sammlung liegen vor (so auch OVG NW, Beschl. v. 08.04.2014 - 20 E 547/13 -, a.a.O. RdNr. 29; VG Düsseldorf, Beschl. v. 03.07.2013 - 17 K 3800/13 -, a.a.O. RdNr. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2013 - 10 S 1116/13

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14
    In dieser Konstellation findet § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG als lex specialis vor der allgemeinen Eingriffsermächtigung des § 62 KrWG Anwendung (NdsOVG, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, a.a.O. RdNr. 24; Beschl. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 -, juris RdNr. 3; VGH BW, Beschl. v. 09.09.2013 - 10 S 1116/13 -, juris RdNr. 7; Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, juris RdNr. 8).

    Vielmehr kommt bei einer fehlenden oder unvollständigen Anzeige eine auf § 62 KrWG gestützte Sammlungsuntersagung grundsätzlich in Betracht (OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 20.01.2014 - 20 B 331/13 -, juris RdNr. 19; Beschl. v. 05.08.2015 - 20 A 1188/14 -, juris RdNr. 4; VGH BW, Beschl. v. 09.09.2013 - 10 S 1116/13 -, a.a.O. RdNr. 7; Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, a.a.O. RdNr. 8; Schwind, in: von Lersner/Wendenburg/Versteyl, Recht der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, § 18 KrWG RdNr. 25).

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 84.69
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

  • VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 11 K 14.01348

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung

  • BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 8.14

    Anzeige; Anzeigeverfahren; Untersagung einer Sammlung; Dauerverwaltungsakt;

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 331/13

    Durchführung einer Interessenabwägung bei der Erteilung einer Genehmigung für das

  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94

    Berufsfreiheit - Ärztliche Vorprüfung - Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 2670/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung -

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2013 - 10 S 1345/13

    Anzeige einer gewerblichen Altkleidersammlung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 11 S 39.14

    Sinn und Zweck sowie Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs.

  • VGH Bayern, 25.11.2005 - 20 C 05.3058

    außergerichtliche Kosten eines zu Unrecht Beigeladenen; Antrag auf Beiladung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2015 - 20 A 1188/14

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien wegen unzureichender Angaben in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1997 - 19 B 2603/97

    Ministerium; Beiladung; Verfahren; Einlegung eines Rechtsmittels;

  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 5.15

    Abfall; private Haushaltungen; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Er wird dabei auch zu prüfen haben, ob die vom Verwaltungsgericht nach § 65 Abs. 2 VwGO beschlossene notwendige Beiladung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu Recht erfolgt ist (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 Rn. 13 sowie OVG Münster, Beschluss vom 8. April 2014 - 20 E 547/13 - juris Rn. 2 ff. und OVG Magdeburg, Urteil vom 17. März 2016 - 2 L 45/14 - juris Rn. 81 f.; Beckmann, AbfallR 2014, 151 ) und ob die Beiladung gegebenenfalls als einfache aufrecht zu erhalten ist.
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 7 LB 96/16

    Abfall; Altkleider; Anzeigepflicht; Träger der Sammlung; Untersagung;

    Das Anzeigeverfahren des § 18 KrWG dient dazu, der Behörde eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 01.10.2015 - 7 C 8.14 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2016 - 2 L 45/14 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, juris).

    Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, gegen den verantwortlichen Sammler unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips mit einer Untersagung der Sammlung einzuschreiten (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2016 - 2 L 45/14 -, juris).

    Zwar kommt der Durchsetzung der Anzeigepflicht durch Nachforderung fehlender Angaben grundsätzlich Vorrang gegenüber einer Untersagung der Sammlung wegen einer unvollständigen Anzeige zu (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2016 - 2 L 45/14 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, juris).

    Der Vorrang von Nachforderungen entfällt jedoch, wenn ein Hinwirken auf eine Vervollständigung der Anzeige nicht zielführend erscheint, weil der Träger der Sammlung bereits erfolglos hierzu aufgefordert worden ist (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2016 - 2 L 45/14 -, juris).

  • VGH Bayern, 11.01.2018 - 20 ZB 17.1391

    Untersagung gewerblicher Altkleidersammlung

    Für den Fall, dass der Verwaltungsgerichtshof anderer Auffassung sei, werde eine Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit im Hinblick auf ein beim Bundesverwaltungsgericht anhängiges Revisionsverfahren gegen das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 17. März 2016 (Az. 2 L 45/14) angeregt.

    Mithin besteht auch sie nur im öffentlichen Interesse und bezweckt keine Zuerkennung subjektiver Rechte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 17.3.2016 - 2 L 45/14 - juris Rn. 82; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 8.4.2014 - 20 E 547/13 - juris Rn. 5 f.).

  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 12 B 16.2412

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Die Durchsetzung der Anzeigepflicht durch Nachforderung fehlender Angaben hat damit grundsätzlich Vorrang gegenüber einer Untersagung der Sammlung wegen einer Unvollständigkeit der Anzeige (vgl. zuvor auch bereits OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 17.03.2016 - 2 L 45/14 - juris, Rn. 96 f.; VGH BW, B.v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 - juris, Rn. 8; OVG Lüneburg, U.v. 21.11.2018 - 7 LB 96/16 - juris, Rn. 57; OVG NRW, B.v. 23.08.2019 - 20 B 1791/18 - juris, Rn. 17 f.).
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 20 B 16.2248

    Fehlende Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen öffentlich-rechtlichen

    Der Senat hat die Beteiligten mit Schreiben vom 9. November 2016 unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2016 (Az. 7 C 4.15 und 7 C 5.15) sowie des OVG Magdeburg vom 17. März 2016 (Az. 2 L 45/14) zur Stellungnahme insbesondere zur Frage der materiellen Beschwer des Berufungsführers gebeten.

    Mithin besteht auch sie nur im öffentlichen Interesse und bezweckt keine Zuerkennung subjektiver Rechte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 17.3.2016 - 2 L 45/14 - juris Rn. 82; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 8.4.2014 - 20 E 547/13 - juris Rn. 5 f.).

  • VG München, 10.11.2016 - M 17 K 16.4301

    Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass in Fällen der unvollständigen Anzeige nach § 18 Abs. 1 KrWG grundsätzlich die Durchsetzung der Anzeigepflicht, etwa im Wege eines entsprechenden Aufforderungs- oder Bußgeldbescheids, Vorrang gegenüber der Untersagung der Sammlung hat (vgl. OVG LSA, U. v. 17.3.2016 - 2 L 45/14 - juris Rn. 109; VGH BW, B. v. 16.1.2014 - 10 S 2273/13 - juris Rn.15; VG Ansbach, U. v. 19.8.2015 - AN 11 K 14.01348 - juris Rn. 44).

    Denn insbesondere hat sich die Klägerin bisher stets geweigert, zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung weitere Angaben zu machen, so dass z. B. ein Nachforderungsbescheid nicht zielführend wäre (vgl. OVG LSA, U. v. 17.3.2016 - 2 L 45/14 - juris Rn. 109; VGH BW, B. v. 16.1.2014 - 10 S 2273/13 - juris Rn.15).

  • VGH Bayern, 03.06.2020 - 12 BV 15.777

    Zuständigkeit der Abfallrechtsbehörde - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Die Durchsetzung der Anzeigepflicht durch Nachforderung fehlender Angaben hat damit grundsätzlich Vorrang gegenüber einer Untersagung der Sammlung wegen einer Unvollständigkeit der Anzeige (vgl. zuvor auch bereits OVG LSA, U.v. 17.3.2016 - 2 L 45/14 - juris, Rn. 96 f.; VGH BW, B.v. 16.1.2014 - 10 S 2273/13 - juris, Rn. 8; OVG Lüneburg, U.v. 21.11.2018 - 7 LB 96/16 - juris, Rn. 57; OVG NRW, B.v. 23.8.2019 - 20 B 1791/18 - juris, Rn. 17 f.).
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 20 ZB 16.2306

    Unzulässige Beschwerde des beigeladenen öffentliche-rechtlichen

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung des beigeladenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem der Anfechtungsklage gegen die Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern stattgegeben wird, ist mangels materieller Beschwer unzulässig (Anschluss an OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 17.3.2016 - 2 L 45/14 - juris Rn. 81 ff).

    Aus der bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisung nach § 20 Abs. 1 KrWG i. V. m. der Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG folgt zwar eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe, aber kein subjektives Recht i. S. einer wehrfähigen materiellen Rechtsposition des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, weil mit der Auferlegung und normativen Absicherung dieser Pflichten keine Mehrung oder Bestätigung der Rechte desselben einhergeht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 17.3.2016 - 2 L 45/14 - juris Rn. 81 ff.; OVG NRW, B.v. 8.4.2014 - 20 E 547/13 - juris Rn. 4 ff.).

  • VG München, 10.11.2016 - M 17 K 16.3755

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass in Fällen der unvollständigen Anzeige nach § 18 Abs. 1 KrWG grundsätzlich die Durchsetzung der Anzeigepflicht, etwa im Wege eines entsprechenden Aufforderungs- oder Bußgeldbescheids, Vorrang gegenüber der Untersagung der Sammlung hat (vgl. OVG LSA, U. v. 17.3.2016 - 2 L 45/14 - juris Rn. 109; VGH BW, B. v. 16.1.2014 - 10 S 2273/13 - juris Rn.15; VG Ansbach, U. v. 19.8.2015 - AN 11 K 14.01348 - juris Rn. 44).

    Denn insbesondere hat sich der Kläger bisher stets geweigert, zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung weitere Angaben zu machen, so dass z. B. ein Nachforderungsbescheid nicht zielführend wäre (vgl. OVG LSA, U. v. 17.3.2016 - 2 L 45/14 - juris Rn. 109; VGH BW, B. v. 16.1.2014 - 10 S 2273/13 - juris Rn.15).

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 20 CS 16.1416

    Zur Beschwerdebefugnis des beigeladenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

    2.1 Aus der bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisung nach § 20 Abs. 1 KrWG i. V. m. der Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG folgt zwar eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe, aber kein subjektives Recht i. S. einer wehrfähigen materiellen Rechtsposition des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, weil mit der Auferlegung und normativen Absicherung dieser Pflichten keine Mehrung oder Bestätigung der Rechte desselben einhergeht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 17.3.2016 - 2 L 45/14 - juris Rn. 81 ff.; OVG NRW, B.v. 8.4.2014 - 20 E 547/13 - juris Rn. 4 ff.).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 B 14.848

    Fehlende Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen öffentlich-rechtlichen

  • VG Osnabrück, 24.07.2018 - 3 A 205/16

    Beseitigung; Einzugsbereiche; Pflicht; Selbstverwaltungsrecht; Tierkörper;

  • VG Köln, 25.10.2022 - 14 K 1715/18
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