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   OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2003 - 3 LB 33/03   

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https://dejure.org/2003,25871
OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2003 - 3 LB 33/03 (https://dejure.org/2003,25871)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.12.2003 - 3 LB 33/03 (https://dejure.org/2003,25871)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 3 LB 33/03 (https://dejure.org/2003,25871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LBG SH § 10 Abs 1; ; GG Art 33 Abs 2; ; BBesG § 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91

    Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2003 - 3 LB 33/03
    Der Dienstherr kann in diesen Fällen wegen schuldhafter Verletzung einer eigenen, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnden (quasi-vertraglichen) Verbindlichkeit in Anspruch genommen werden, sofern diese adäquat kausal zu einem Schaden des Beamten geführt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.10.1991 - 2 B 115/91 -, NJW 1992, 927 f., m.w.N.; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 23.06.1995 - 3 L 745/94 -).

    Eine Kausalität in diesem Sinne läge nur dann vor, wenn der Kläger ohne den unterstellten Rechtsfehler des Beklagten voraussichtlich (wahrscheinlich) mit Wirkung vom 05. Januar 2000 zum Polizeihauptkommissar ( A 12) befördert worden wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.1995 - 2 A 1.94 - sowie Beschl. v. 16.10.1991, a.a.O; OVG Schleswig, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94

    Beamtenrecht: Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2003 - 3 LB 33/03
    Eine Kausalität in diesem Sinne läge nur dann vor, wenn der Kläger ohne den unterstellten Rechtsfehler des Beklagten voraussichtlich (wahrscheinlich) mit Wirkung vom 05. Januar 2000 zum Polizeihauptkommissar ( A 12) befördert worden wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.1995 - 2 A 1.94 - sowie Beschl. v. 16.10.1991, a.a.O; OVG Schleswig, a.a.O.).
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