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   OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16 (https://dejure.org/2017,14175)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.2017 - 3 LA 28/16 (https://dejure.org/2017,14175)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. April 2017 - 3 LA 28/16 (https://dejure.org/2017,14175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondervorteile der raumstättenbezogenen Rundfunkbeitragserhebung im nicht privaten Bereich

  • rechtsportal.de

    Sondervorteile der raumstättenbezogenen Rundfunkbeitragserhebung im nicht privaten Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16
    Für deren Vorliegen ist nach ständiger Rechtsprechung auch des beschließenden Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 LA 34/14 - Beschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -).

    Die erforderte eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung im Sinne eines Durchdringens und Aufbereiten des Streitstoffes (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, juris, Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss v. 17. September 1997 - 8 N 21.97 -, juris, Rn. 4; Schenke in Kopp/Schenke, a.a.O., § 124a Rn. 49).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2015 - 3 LA 34/14

    Aufstellung von Geldspielgeräten; Beschränkung der Gewerbefreiheit; Abgrenzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16
    Für deren Vorliegen ist nach ständiger Rechtsprechung auch des beschließenden Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 3 LA 34/14 - Beschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -).

    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Februar 2015 - a.a.O.; Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 4 M 102/99 - ebenso Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124 Rn. 7a).

  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16
    Der Senat verweist auf die inzwischen ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2016 (- 6 C 49.15 - und - 6 C 14.15 -, juris) zur Rechtmäßigkeit der raumstättenbezogenen Beitragserhebung nach § 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge i. V. m. dem Gesetz zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 16. Dezember 2011 (GVOBI SH 2011, 345 ff. -RBStV-) im nicht privaten Bereich.
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16
    Seine Einwände, ein zusätzlicher Vorteil im Hinblick auf die Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Rundfunks für Betriebsstätteninhaber sei nicht ersichtlich und wäre bereits im Rahmen der Beitragserhebung für den privaten Haushalt abgegolten, sowie das Verwaltungsgericht habe es unterlassen, sich mit den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 25. Juni 2014 (1 BvR 668/10) aufgestellten Grundsätzen zur Beitragserhebung und Definition eines Sondervorteils im Hinblick auf die Belastungsgleichheit gegenüber der nicht beitragspflichtigen Allgemeinheit (Art. 3 Abs. 1 GG) zu befassen, bleiben ohne Erfolg.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16
    Grundsätzliche Bedeutung weist eine Rechtsstreitigkeit dann auf, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne der Rechtseinheit einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09; Beschluss v. 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05; Schenke in Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 10).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16
    Grundsätzliche Bedeutung weist eine Rechtsstreitigkeit dann auf, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne der Rechtseinheit einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09; Beschluss v. 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05; Schenke in Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragssteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September 2014 - 7 LA 73/13 -, a.a.O.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.
  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16
    Der Senat verweist auf die inzwischen ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2016 (- 6 C 49.15 - und - 6 C 14.15 -, juris) zur Rechtmäßigkeit der raumstättenbezogenen Beitragserhebung nach § 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge i. V. m. dem Gesetz zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 16. Dezember 2011 (GVOBI SH 2011, 345 ff. -RBStV-) im nicht privaten Bereich.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2001 - 8 S 2385/01

    Durch Wiederholung der Klagebegründung kein Zulassungsgrund dargelegt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16
    Eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrages - oder auch nur der Verweis darauf - genügt hierfür nicht (VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Dezember 2001 - 8 S 2385/01 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1999 - 4 M 102/99

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16
    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Februar 2015 - a.a.O.; Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 4 M 102/99 - ebenso Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124 Rn. 7a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2017 - 3 LA 113/15

    Berufungszulassung zu Fragen der Reichweite des Versorgungsauftrags des

  • OVG Berlin, 17.09.1997 - 8 N 21.97
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2017 - 3 LA 28/16 - Rn. 7, juris).
  • VG Schleswig, 13.02.2024 - 4 A 15/20

    Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen ohne vorherige Zahlungsaufforderung

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. April 2023 - 1 BvR 601/23 - juris) entgegen, zumal Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts existiert, dass es nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte sei, "Fehlentwicklungen" bei der Programmgestaltung zu korrigieren (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2017 - 3 LA 28/16 - juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2018 - 2 LA 60/16

    Vergütung eines geleisteten Bereitschaftsdienstes nach dem unionsrechtlichen

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2017 - 3 LA 28/16 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 2 A 2260/15

    Erheben eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich durch das Innehaben einer

    Es ist daher nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, "Fehlentwicklungen" bei der Programmgestaltung und deren Finanzierung zu korrigieren, solange sich die Beitragserhebung im Rahmen des geltenden Rechts bewegt, Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. April 2017 - 3 LA 28/16 -, juris Rn. 5.
  • VG Schwerin, 21.04.2021 - 6 A 1841/19

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Glaubens- und Gewissensgründe

    Die Programmautonomie der Rundfunkanstalten ist grundrechtlich geschützt, so dass es dem Einzelnen verwehrt ist, seine Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags davon abhängig zu machen, ob ihm das Programmangebot gefällt oder nicht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 11.07.2017 - 2 A 2260/15 -, juris Rn. 56 ff.; OVG Schleswig, Beschl. v. 27.04.2017 - 3 LA 28/16 -, juris Rn. 5; VGH München, Urt. v. 19.06.2015 - 7 BV 14.1707 -, juris Rn. 37; VG Schleswig, Urt. v. 01.03.2017 - 4 A 145/16 -, juris Rn. 54; VG München, Urt. v. 07.07.2016 - M 26 K 16.1083 -, juris Rn. 32).
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