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   RG, 01.05.1888 - 894/88   

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https://dejure.org/1888,325
RG, 01.05.1888 - 894/88 (https://dejure.org/1888,325)
RG, Entscheidung vom 01.05.1888 - 894/88 (https://dejure.org/1888,325)
RG, Entscheidung vom 01. Mai 1888 - 894/88 (https://dejure.org/1888,325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Verteidiger befugt, zu Gunsten des Angeklagten auch gegen dessen Widerspruch Beweisanträge zu stellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 17, 315
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Dies gilt vor allem, wenn der Verteidiger den Beweisantrag stellt, weil es dann auf dessen Absichten unabhängig von den Vorstellungen des Angeklagten ankommt und weil der Verteidiger in der Regel das Beweisergebnis nicht sicher kennt, sondern seinerseits auf eine Vorauswürdigung angewiesen ist (vgl. RGSt 17, 315; RG JW 1931, 2818; BGH NJW 1953, 1314 und 1964, 2118).

    Auch daß die Angaben des Angeklagten nicht in jedem Punkt mit den Beweisbehauptungen des Verteidigers in Einklang stehen, ist kein sicheres Indiz für eine Verschleppungsabsicht des Verteidigers (vgl. RGSt 17, 315; RG JW 1925, 2782; BayObLGSt 1949-1951, 73, 82).

  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und

    Es kann dahinstehen, ob alle Ablehnungsgründe rechtlich einwandfrei sind (z.B. bzgl. des Widerspruchs zu dem Geständnis des Angeklagten: RGSt 17, 315; RG JW 1925, 2782 Nr. 6; der Ungeeignetheit als Beweismittel: BGHSt 14, 339, 342 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]; der Bedeutungslosigkeit der Aussage: BGHSt 15, 239, 251 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60] oben, S. 355 Mitte).
  • OLG Celle, 31.05.1988 - 1 Ss 117/88

    Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens gegen eine strafrechtliche

    Deshalb kann der Verteidiger Erklärungen abgeben, die der Angeklagte so gegenüber dem Gericht nicht äußern will, und er kann Beweisanträge auch gegen den Willen des Angeklagten stellen (RGSt 17, 315; BGHSt 21, 124; BGH NJW 1953, 1314 [BGH 10.04.1953 - 1 StR 145/53] ; OLG Hamburg NJW 1978, 1172); LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., § 244 Rz. 96; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 352, 377; Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren, 1980, S. 129 f).
  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 145/53

    Rechtsmittel

    Mit Recht hat das Reichsgericht daraus gefolgert, dass es für die Verschleppungsabsicht grundsätzlich auf den Willen des Antragstellers ankomme (RGSt 17, 315; JW 23, 689; 31, 2818; BayZ 23, 109).
  • BGH, 04.10.1967 - 2 StR 484/67

    Abhängigkeit des Verteidigers bei der Stellung von Beweisanträgen von dem Willen

    Daß der Angeklagte selbst zugegeben hat, das Mädchen defloriert zu haben, ändert hieran nichts; denn der Verteidiger hat ein selbständiges, vom Willen und der Einlassung des Angeklagten unabhängiges Recht zur Stellung von Beweisanträgen (RGSt 17, 315; RG JW 1933, 1664 Nr. 27; BGH NJW 1953, 1314).
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 419/61

    Unfähigkeit zur Ausübung von Geschlechtsverkehr wegen einer organischen

    Ein Beweisantrag des Verteidigers muß deshalb unabhängig vom Vorbringen des Angeklagten beschieden werden, sofern er nicht ausnahmsweise als allein auf Verschleppung der Sache gerichtet, zurückzuweisen ist (vgl. schon RGSt 17, 315, 316 ).
  • BGH, 22.09.1953 - 2 StR 761/52

    Rechtsmittel

    Der Beweisantrag eines Verteidigers, der von dem Geständnis des Angeklagten abweicht, kann zwar wegen Prozessverschleppung abgelehnt werden (RGSt 17, 315), aber dafür fehlen bisher Anhaltspunkte.
  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 424/54

    Rechtsmittel

    Nur auf dessen Verschleppungsabsicht, die aber bei der Stellung des Verteidigers als Organ der Rechtspflege mit besonderer Sorgfalt zu prüfen wäre (BGH Urt 1 StR 279/54 vom 28. November 1954), kann es deshalb ankommen (RGSt 17, 315; JW 1923, 689; 31, 2818; HRR 1938 Nr. 1381; BGH Urt 1 StR 145, 53 vom 10. April 1953).
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