Rechtsprechung
RG, 02.03.1880 - 796/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann die Verlesung des Protokolles über Vernehmung eines Sachverständigen ohne Angabe des Grundes zur Aufhebung des Urteiles führen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 1, 236
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 19.06.1980 - 41/79
Testa
TESTA / BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT In den verbundenen Rechtssachen 41, 121 und 796/79 betreffend die dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vom Bayerischen Landessozialgericht (Rechtssache 41/79), vom Bundessozialgericht (Rechtssache 121/79) und vom Hessischen Landessozialgericht (Rechtssache 796/79) in den vor diesen Gerichten anhängigen Verfahren VITTORIO TESTA, Salerno (Rechtssache 41/79), SALVINO MAGGIO, Karlsruhe (Rechtssache 121/79), CARMINE VITALE, Cava dei Tirreni (Rechtssache 796/79), gegen.Die Vorlagebeschlüsse sind bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 12. März 1979 (Rechtssache 41/79), am 31. Juli 1979 (Rechtssache 121/79) beziehungsweise am 8. November 1979 (Rechtssache 796/79) in das Register eingetragen worden.
Der Gerichtshof hat mit Beschluß vom 21. November 1979 die Rechtssachen 41/79 und 121/79 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung sowie mit Beschluß vom 27. März 1980 die Rechtssache 796/79 mit den verbundenen Rechtssachen 41/79 und 121/79 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Die Regierung der Italienischen Republik, vertreten durch Herrn Favara, und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Herrn Norbert Koch, haben in der Sitzung vom 20. März 1980 mündliche Ausführungen zur Rechtssache 796/79 gemacht.
dessozialgericht Hessen (Rechtssache 796/79) gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag Fragen nach der Auslegung und nach der Gültigkeit der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (…ABl. L 149, S. 2), vorgelegt.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1980 - 41/79
Vittorio Testa, Salvino Maggio und Carmine Vitale gegen Bundesanstalt für Arbeit. …
Herrn Vitale, einem weiteren italienischen Staatsangehörigen und Kläger des Ausgangsverfahrens, das zu der Rechtssache 796/79 führte, wurde schließlich von der Arbeitsverwaltung vom 2. Juni 1975 an Arbeitslosengeld für die Dauer von 306 Wochentagen bewilligt.