Rechtsprechung
RG, 02.10.1916 - Rep. VI. 187/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1916,143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der des Lesens und Schreibens unkundige Ehemann, der eine schriftliche Bürgschaftserklärung seiner Frau mit seiner Unterschrift hat versehen und an den Gläubiger gelangen lassen, gegen dessen Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut mit dem ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ehemännliche Zustimmung. ; BGB. §§ 1399, 1412.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 88, 425