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RG, 02.11.1896 - 2965/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Darf der Richter in dem Falle, daß der Sachverständige, der über den geistigen Zustand des Angeklagten zu einem früheren Zeitpunkte gehört werden soll, die Vernehmung gewisser Personen über das Verhalten des Angeklagten zu jener Zeit als für sein Gutachten entbehrlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 29, 152
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Darüber, welche Unterlagen ein Sachverständiger zur Erstattung seines Gutachtens benötigt, hat dieser selbst nach pflichtmässigem Ermessen zu befinden, ohne daß seine Entscheidung einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich ist (RGSt 29, 152; 68, 198; BGH 1 StR 87/52 vom 1. Juli 1952). - BGH, 01.07.1952 - 1 StR 87/52
Rechtsmittel
Soweit sich die Rüge auf die Sachverständigen ... und Dr. ... bezieht, ist folgendes zu sagen: Grundsätzlich ist es der verständigen Würdigung des insoweit lediglich von dem Tatrichter, § 78 StPO, nach Bedarf geleiteten Sachverständigen selbst anheimgestellt, welche Unterlagen er sich für sein Gutachten beschaffen will; eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht ist insoweit nicht möglich, RGSt 29, 152; 68, 198. Allerdings kann die Pflicht zur Leitung des Sachverständigen und zur Erforschung der Wahrheit im Einzelfall dem Tatrichter gebieten, dem Sachverständigen Unterlagen, die ihm nicht bekannt sind, von Amts wegen zur Verfügung zu stellen.