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RG, 03.02.1921 - Rep. II. 136/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Was gehört zur Begründung der Klage, wenn der Schuldner wegen Ungewißheit über die Person des Gläubigers hinterlegt hat und der eine Gläubiger gegen den anderen auf Einwilligung in die Auszahlung des Geldes an ihn klagt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinterlegung. Prätendentenstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 412
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56
Selbstbelieferungsklausel
Bei beschränkter Freizeichnungsklausel ist der Vertrag abgesehen von dem für unverbindlich erklärten Punkt schlechthin bindend (vgl. Staudinger a.a.O. § 145 RandNr. 16, RGZ 103, 412 [414]) Die Klauseln können auch nebeneinander für Lieferung und Lieferzeit bestehen (RGZ 105, 368).