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RG, 03.03.1880 - Rep. V. 92/80 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Steht bei der Kollektiv-Unfallsversicherung eines Gewerbeunternehmers zu Gunsten seiner Gewerbegehilfen mit der Abrede, daß bei Unfällen mit tödlichem Ausgange die Versicherungssumme an die empfangsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt wird, den Hinterbliebenen des durch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines unmittelbaren Klagerechts eines Hinterbliebenen gegen einen Versicherer
- opinioiuris.de
Unmittelbares Klagerecht eines Hinterbliebenen gegen einen Versicherer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 1, 378