Rechtsprechung
RG, 03.05.1904 - 870/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriff des Anpreisens in § 184 Nr. 3 St.G.B.'s.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 37, 142
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 10.11.2006 - III-124/06
Werbung für indizierte Schriften
Unter einem Anpreisen sind die lobende oder empfehlende Erwähnung und Beschreibung, die Hervorhebung von Vorzügen, die Anerkennung günstiger Wirkungen, die rühmende Darstellung sowie die Beimessung hohen Wertes zu verstehen (RGSt 37, 142, 143). - BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
Rechtsmittel
Es wird also insoweit zur Strafbarkeit erfordert, daß diese Schutzmittel in einer die Sitte oder den Anstand verletzenden Weise öffentlich angekündigt, angepriesen oder ausgestellt werden (wegen des Begriffs des Anpreisens vgl. RGSt 37, 142 ff; 38, 202 ff).