Rechtsprechung
RG, 03.11.1944 - VI 86/1944 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
Der Nottestamentszeuge muß an der Errichtung des Nottestaments mitwirken.
Papierfundstellen
- RGZ 173, 375