Rechtsprechung
RG, 05.11.1889 - 2087/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1889,268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Unzulässige Nichtbeeidigung kommissarisch vernommener Zeugen. Verlesung in der Hauptverhandlung. 2. Bildet jede Verstandesschwäche, insbesondere auch Gedächtnisschwäche, einen Grund, Zeugen unbeeidigt zu vernehmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 20, 60
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.10.1968 - 4 StR 412/68
Vereidigung eines wegen Geistesschwäche entmündigten Zeugen - Genügende …
Zwar schließt die Entmündigung wegen Geistesschwäche, mag diese auch, wie hier, mit einer Gedächtnisschwäche verbunden sein, für sich allein die Vereidigung eines Zeugen noch nicht aus (vgl. RGSt 20, 60, 62). - BGH, 18.05.1954 - 1 StR 646/53
Rechtsmittel
Nach diesen Feststellungen hat die Verstandesschwäche der Angeklagten keinen solchen Grad erreicht, dass sie etwa keine genügende Vorstellung von dem Wesen und der Bedeutung des Eides (RGSt 20, 60, 62) gehabt hätte.