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   RG, 07.02.1896 - 4766/95   

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RG, 07.02.1896 - 4766/95 (https://dejure.org/1896,399)
RG, Entscheidung vom 07.02.1896 - 4766/95 (https://dejure.org/1896,399)
RG, Entscheidung vom 07. Februar 1896 - 4766/95 (https://dejure.org/1896,399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß darüber, ob eine Thatsache gerichtskundig ist, mit den Prozeßbeteiligten verhandelt werden? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Majestätsbeleidigung in Angriffen gefunden werden, die sich dem Wortlaute nach gegen Vorfahren des Monarchen und deren Verhalten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 28, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Das Reichsgericht hat dies, nachdem es insoweit in der Entscheidung RGSt 16, 327 zunächst Zweifel geäussert hatte, in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl u.a. RGSt 28, 171; 31, 185; 33, 76 f; LZ 1915, 754 Nr. 24; JW 1929, 48 und 1051).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Auch unter Berücksichtigung der in der Literatur (Eb. Schmidt a.a.O. Nachtrag I § 273 Rdn. 4; Meyer-Goßner in Festschrift für Tröndle S. 551, 560 ff) gegen sie vorgebrachten Einwände sieht der Senat daher keinen Anlaß, die Auffassung, die - nach anfänglichem Schwanken (vgl. JW 1984, 167 Nr. 4; 1903, 94 Nr. 20) - vom Reichsgericht (vgl. RGSt 28, 171, 172; Recht 1919, 846; LZ 1921, 315), vom Bundesgerichtshof (vgl. die Nachweise unter II. 1.) und von Oberlandesgerichten (vgl. BayObLG JW 1928, 2999 Nr. 7 m. Anm. Stern; OLG Hamm NJW 1956, 1729, 1730) [OLG Hamm 04.05.1956 - 3 Ss 255/56] vertreten worden ist, aufzugeben.
  • BGH, 26.04.1955 - 1 StR 94/55

    Rechtsmittel

    Dass dies nicht geschehen sei, ist allerdings nicht erwiesen (vgl RGSt 28, 171).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 685/78

    Ablehnung der Glaubwürdigkeit von Zeugen wegen ihrer persönlichen Beziehungen zum

    Die Revision geht zutreffend davon aus, daß auch eine als gerichtsbekannt erklärte Tatsache zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden muß, wenn sie der Überzeugungsbildung des Tatrichters zugrunde gelegt werden soll (vgl. RGSt 28, 171, 172; BGHSt 6, 292, 296) [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54].
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