Rechtsprechung
RG, 09.07.1889 - 1442/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen haftet derjenige, welcher eine Verlagsbuchhandlung erwirbt, aus §. 21 des Preßgesetzes als Verleger für den strafbaren Inhalt solcher Druckschriften, welche bereits vor dem Erwerbe in dem Verlage jeuer Handlung erschienen waren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 19, 357
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Während dem Verleger einer nichtperiodischen Druckschrift grundsätzlich die Pflicht Obliegt, den Inhalt der von ihm verlegten Druckschriften zu überprüfen (RGSt 19, 357), kann eine solche Verpflichtung für den Verleger periodischer Druckschriften - um eine solche handelt es sich hier - nicht allgemein angenommen werden (RGSt 23, 274, 276).