Rechtsprechung
RG, 09.10.1923 - VII 771/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1923,180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Findet, wenn der Dritte, der vertragsmäßig einen Schiedsrichter ernennen soll, vor der Ernennung wegfällt, § 1029 oder § 1033 ZPO. entsprechende Anwendung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 108, 246
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.01.1994 - III ZR 143/92
Bestand einer zu Zeiten der ehemaligen DDR vereinbarten Schiedsabrede
Haben die Parteien nach der Schiedsabrede einem Dritten die Benennungsbefugnis zuerkannt und kommt es entscheidend auf das Amt an, das der Dritte innehat, oder auf seine Zugehörigkeit zu einer Institution, führt der Wegfall des Amtes oder der Institution zu einer Unwirksamkeit des Vertrages, unabhängig davon, ob die betreffende Person noch zur Verfügung steht (RGZ 108, 246, 248; OLG Frankfurt MDR 1955, 749;… Schwab/Walter aaO § 1033 Rn. 14;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 14. Aufl. S. 1090, 1091;… Thomas/Putzo aaO;… a.A. Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 20. Aufl. § 1033 Rn. 2;… Münch-Komm/Maier, ZPO § 1033 Rn. 2).Den Parteien kam es wesentlich auf die Institution an, so daß es sich um höchstpersönliche Aufgaben und Befugnisse der Kamm r gehandelt hat (vgl. RGZ 108, 246, 248 für das Ernennungsrecht eines Dritten).