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   RG, 10.02.1891 - 283/91   

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https://dejure.org/1891,274
RG, 10.02.1891 - 283/91 (https://dejure.org/1891,274)
RG, Entscheidung vom 10.02.1891 - 283/91 (https://dejure.org/1891,274)
RG, Entscheidung vom 10. Februar 1891 - 283/91 (https://dejure.org/1891,274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Findet die Beschränkung der Regel, daß das Sitzungsprotokoll durch nachfolgende Erklärung der Urkundsbeamten berichtigt werden kann, sofern die Berichtigung nicht zu einer Zeit erfolgt, wo die auf einen bestimmten Mangel gerichtete Revision zu den Akten gelangt ist, auch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 21, 323
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Denn damit wäre der unstreitige Grundsatz nicht vereinbar, dass - wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt (IV 1 und V 1a) - Protokollberichtigungen und distanzierende Erklärungen der Urkundspersonen beachtlich sind, wenn sie das Revisionsvorbringen bestätigen (vgl. BGHSt 4, 364; BGH NStZ 1988, 85; RGSt 19, 367, 369 f.; 21, 323, 324 f.; 57, 394, 396 f.; OLG Köln NJW 1952, 758).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Ausnahmen von dem Grundsatz der Unbeachtlichkeit einer Protokollberichtigung im Revisionsverfahren erkannte die Rechtsprechung nur dann an, wenn die Berichtigung vor Eingang der Revisionsbegründung - und damit vor Gebrauchmachen vom Beweismittel des Hauptverhandlungsprotokolls - oder zugunsten des Beschwerdeführers erfolgt war (vgl. RGSt 21, 323 ; 43, 1).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    So zu Beginn noch das Reichsgericht (RGSt 2, 76; 21, 323, 324).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-83/91

    Wienand Meilicke gegen ADV/ORGA AG. - Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG.

    (23) - Hier sei mir in bezug auf die Lehre von der verdeckten Sacheinlage die zusätzliche Anmerkung gestattet, daß sich nur schwer die vom Bundesgerichtshof in dem mehrmals erwähnten Urteil vom 15. Januar 1990 sowie vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 27. August 1991 (DB 1991, S. 2230) geäusserte Ansicht nachvollziehen lässt, daß die Zweite Richtlinie so ... klar sei, daß sie keiner Auslegung bedürfe; diese Ansicht wird auf das Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/91 (CILFIT, Slg. 1982, 3415) gestützt.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.1994 - 12 L 6139/93

    Zulassung; Luftfahrzeug; Lufttüchtigkeitszeugnis; Zulassung eines Flugzeugs;

    Besteht mithin eine Vorlagepflicht nicht, gelten nicht die Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof (vgl. etwa Urt. v. 6.10.1982 - Rs 283/91 -, NJW 1983, 1257) für den Prüfungsmaßstab eines letztinstanzlich zuständigen nationalen Gerichtes aufgestellt hat.
  • BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61

    Verurteilung wegen Notzucht - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der

    Dabei ist es - anders als dann, wenn die Berichtigung einer Verfahrensrüge die Grundlage entzöge (BGHSt 2, 125) - unerheblich, daß der Berichtigungsbeschluß erst auf Grund der Revisionsbegründung ergangen ist (RGSt 21, 323; 57, 394, 396; BGHSt 1, 259, 261 f [BGH 31.05.1951 - 3 StR 106/51]; vgl. auch BGHSt 10, 342, 344) [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57].
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