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RG, 11.12.1912 - Rep. I. 80/12 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der eine Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, der zugleich als Dritter mit der Gesellschaft im Vertragsverhältnis steht, einer Handlung des anderen Gesellschafters widersprechen, wenn sie sich gegen ihn selbst richtet?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Offene Handelsgesellschaft; Widerspruch nach § 115 HGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 81, 92
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12
(Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt) Vereinsverbot der Hells Angels Kiel
Er sei diesbezüglich mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Kiel vom 7. Dezember 2013 (Az.: 34 Gs 80/12) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,-- Euro verurteilt worden. - BGH, 10.03.1955 - II ZR 309/53
Rechtsmittel nach Aufrechnung
Die Entscheidung RGZ 81, 92 ff prüft die Wirksamkeit des Widerspruchs nur unter dem Gesichtspunkt seiner Zulässigkeit, beruht aber im übrigen darauf, daß ein in Anwesenheit des Vertragspartners erklärter Widerspruch eines Gesellschafters selbst bei der offenen Handelsgesellschaft nach außen wirksam ist. - BGH, 19.02.1971 - I ZR 97/69
Abwerbung ist verboten
Im Grundsatz ist diese Auffassung bereits vom Reichsgericht ausgesprochen (RGZ 81, 92; MuW 1934, 410, 415) und vom Bundesgerichtshof fortgeführt worden (BGH GRUR 1961, 482 ff - Spritzgußmaschine; GRUR 1964, 215 - Milchfahrer; GRUR 1967, 428, 429 - Anwaltsberatung; GRUR 1970, 182 - Bierfahrer).