Rechtsprechung
RG, 12.02.1895 - 4582/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Läßt sich in dem Falle, wenn bei einem von mehreren gemeinschaftlich gegen eine Menschenmenge unternommenen Angriffe verschiedene der in der Menge befindlichen Personen von den Angreifern körperlich mißhandelt sind, die Annahme nur einer strafbaren Haudlung bei jedem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 27, 19
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse
Die Rechtsprechung erkennt eine natürliche Handlungseinheit an, wenn mehrere Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß das gesamte Tätigwerden äußerlich (objektiv) für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. RGSt 27, 19, 21; 58, 113, 116; BGHSt 4, 219, 220; 22, 206, 209; BGH NJW 1977, 2321; BGH NStZ 1984, 214, 215).Weist das Tatgeschehen diese Merkmale auf, kann das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit nicht deshalb verneint werden, weil die von einem einheitlichen Willen getragenen Verhaltensweisen des Täters sich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger richten (vgl. RGSt 27, 19; 44, 223, 227; BGH NJW 1977, 2321).
Der Sachverhalt ähnelt dem, der Gegenstand der grundlegenden Entscheidung RGSt 27, 19 war.
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar