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RG, 12.04.1918 - Rep. II. 473/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Gilt das Aufrechnungsverbot des § 19 GmbHG. auch für die Mitgesellschafter des Verpflichteten, die kraft ihrer subsidiären Haftung herangezogen werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung eines Aufrechnungsverbotes für subsidiär haftende Mitgesellschafter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 92, 365
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.06.1956 - II ZR 78/55 Soweit die Revision geltend macht, wirtschaftlich gesehen ständen die Leistungen des Klägers der Leistung seiner Einlage gleich, es sei daher ungerecht, ihn noch in Anspruch zu nehmen, verkennt sie, daß § 19 Abs. 3 GmbHG es verbietet, daß die Gesellschafter ihre Einlage in anderer Weise leisten, als sie im Gesellschaftsvertrage der Gesellschaft und der Öffentlichkeit gegenüber übernommen ist, und daß das Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs-, Stundungs- und Erlaßverbot des § 19 GmbHG Wesenseigentümlichkeiten der Einlageforderung sind, die diesen Anspruch zu einer bevorzugten Forderung machen (RGZ 86, 293; 92, 365; 123, 9/10).