Rechtsprechung
RG, 12.06.1883 - 1196/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Beschränkt sich der Begriff des "Verlassens in hilfloser Lage" in §. 221 St.G.B.'s auf eine örtliche Trennung des zur Obhut oder Fürsorge Verpflichteten vom Hilfsbedürftigen, oder umfaßt dieser Begriff auch die bloße Vorenthaltung der erforderlichen Fürsorge?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 8, 343
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65
Aussetzung bei mangelnder oder nur kurzzeitiger Vorsorge für längere Abwesenheit …
Zur Abgrenzung gegen andere Straftatbestände hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts angenommen, daß es sich so verhält, wenn der Täter sich selbst zu unmittelbar helfendem Eingreifen außerstandgesetzt hatte - derart, daß er nicht nur sich selbst in seinem Willen, sondern außerdem ein äußeres Hindernis überwinden müßte, wenn er den seiner Obhut anheimgegebenen Hilflosen (wieder) in seine Fürsorge nehmen wollte (RGSt 8, 343; 38, 377, 379).BT V, 191 Anm. 9; Schönke/Schröder § 221, Rn. 11; RGSt 8, 343, 345.
- BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
Aussetzung (Verlassen in hilfloser Lage; Abgrenzung von Tun und Unterlassen)