Rechtsprechung
RG, 13.12.1881 - 2873/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Liegt Diebstahl oder Unterschlagung vor, wenn jemand einem anderen unter Zurückbehaltung des Schlüssels eine verschlossene Sache anvertraut, und der Depositar gewaltsam oder mittels falscher Schlüssel den Behälter öffnet und den Inhalt rechtswidrig sich zueignet? Begriff ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 5, 222
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
Münzfernseher - § 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen …
Das Reichsgericht hat das bereits in der grundlegenden Entscheidung RGSt 5, 222 ausgesprochen (vgl. auch RGSt 47, 210, 213); daran hält der Senat fest.Eine wichtige Ausnahme hat schon die erwähnte Entscheidung RGSt 5, 222 hervorgehoben: Der Inhalt eines Behältnisses befindet sich dann im Gewahrsam des Schlüsselinhabers, wenn dieser unabhängig vom Behältnisverwahrer jederzeit ungehinderten Zutritt zu dem Behältnis hat, dessen Verbleib also laufend überwachen kann (vgl. auch RGSt 2, 64),.
- BGH, 09.02.1956 - StR 431/55
Rechtsmittel
Inhalt des verschlossenen Gepäckstücks (vgl RGSt 5, 222; 47, 210).