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   RG, 13.12.1927 - I 924/27   

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https://dejure.org/1927,598
RG, 13.12.1927 - I 924/27 (https://dejure.org/1927,598)
RG, Entscheidung vom 13.12.1927 - I 924/27 (https://dejure.org/1927,598)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1927 - I 924/27 (https://dejure.org/1927,598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Darf ein Richter, der in Vertretung des Untersuchungsrichters die Voruntersuchung eröffnet und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet hat, Mitglied des erkennenden Gerichts sein? 2. Darf ein Richter, der an einem während der Voruntersuchung durchgeführten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 415
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
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  • BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56

    Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung erkennender Richter an richterlichen

    So begründen die bloße Eröffnung der Voruntersuchung, der Ausspruch über ihren Schluß, die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft, die Anordnung von Ladungen und ähnliche Handlungen, die Ausschließung nicht (vgl. RGSt 2, 314; 9, 285; 21, 285; 61, 415).
  • BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55

    Rechtsmittel

    Der Begriff des Untersuchungsrichters ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 30, 400; 60, 322; 61, 415; 63, 337),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl u.a. BGH 4 StR 793/53 vom 8. April 1954 = NJW 1954, 891 Nr. 20; 4 StR 787/53 vom 22. April 1954), keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich.
  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die

    Die bloße Eröffnung der Voruntersuchung hat die Rechtsprechung niemals als einen Ausschlußgrund in diesem Sinne gelten lassen (BG Bspr. 3, 155; RGSt 9, 285; 61, 415; BG HRR 1932, 688; vgl. BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].
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