Rechtsprechung
RG, 14.02.1945 - VII B 8/1945 |
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
Eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Erbregelung aus der ErbregelungsVO setzt zunächst voraus, daß das gesunde Volksempfinden die Abweichung erfordert. Es wird also positiv verlangt, daß die eintretende gesetzliche Erbfolge das gesunde Volksempfinden verletzt. ...
Papierfundstellen
- RGZ 173, 551