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RG, 14.06.1898 - 1548/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Darf bei Feststellung des Thatbestandes des § 130 St.G.B.'s, insbesondere des Merkmales der Anreizung verschiedener Bevölkerungsklassen zu Gewaltthätigkeiten, die Beschaffenheit des Nationalcharakters, des Nationalbewußtseins und der nationalen Empfindlichkeit eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 31, 185
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88
Kollektivbeleidigung von Soldaten
Jedoch hatte bereits das Reichsgericht (RGSt 31, 185) für Unsicherheiten der Abgrenzung anerkannt, daß diese nicht geeignet seien, die Kränkung derjenigen Personen in Frage zu stellen, deren Zugehörigkeit zur Gruppe außer Zweifel stehe. - BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68
Grober Unfug
In einem Urteil vom 14. Juni 1898 hat es den groben Unfug definiert als "eine grob ungebührliche Handlung, durch welche das Publikum in seiner unbestimmten Allgemeinheit unmittelbar belästigt oder gefährdet wird, und zwar dergestalt, daß in dieser Belästigung oder Gefährdung zugleich eine Verletzung oder Gefährdung des äußeren Bestandes der öffentlichen Ordnung zur Erscheinung kommt" (RGSt 31, 185 [192]). - BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche …
a) Nach der im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. nur RGSt 31, 185) vom Bundesgerichtshof entwickelten Definition ist gerichtskundig, was der Richter im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig in Erfahrung gebracht hat (BGHSt 6, 292, 293).
- BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54
Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die …
Das Reichsgericht hat dies, nachdem es insoweit in der Entscheidung RGSt 16, 327 zunächst Zweifel geäussert hatte, in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl u.a. RGSt 28, 171; 31, 185; 33, 76 f; LZ 1915, 754 Nr. 24; JW 1929, 48 und 1051). - BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59
mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52
Rechtsmittel
Damit wird auf eine für den dortigen Bezirk allgemeinkundige Tatsache verwiesen, deren Verwertung auch ohne Erörterung in der Hauptverhandlung zulässig war (RGSt 31, 185, 187).