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RG, 14.11.1906 - I. 165/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist die Vorschrift des § 470 H.G.B. auf Fälle auszudehnen, in welchen die unrichtige Deklarierung des Absenders die Ursache ist, daß zu wenig Fracht oder Gebühren erhoben wurden? 2. Rechtliche Natur der Frachtzuschläge im Sinne des § 53 der Eisenbahnverkehrsordnung. ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eisenbahn. Frachtzuschläge. Verjährung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 64, 284
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89
Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit …
a) Dabei ist die im Berufungsurteil angesprochene und von den Parteien auch in der Revisionsinstanz aufgegriffene Frage, ob es sich bei dem vereinbarten Zinszuschlag um eine Verzugsschadenspauschalierung oder um eine Vertragsstrafe handelt, für die Verjährung nicht entscheidend: Der Anspruch auf Verzugsschadensersatz nach § 288 Abs. 2 BGB unterliegt ebenso wie der auf Zahlung einer Vertragsstrafe grundsätzlich der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB (RGZ 109, 345, 348; 85, 242, 243); für beide kommt eine kürzere Verjährungsfrist in Betracht, wenn Schadensersatz oder Vertragsstrafe als Zuschlag zu einer in kürzerer Frist verjährenden Entgeltforderung ausgestaltet sind (vgl. RGZ 64, 284, 287;… MünchKomm/v. Feldmann 2. Aufl. § 195 BGB Rdn. 13 und § 196 BGB Rdn. 20).