Rechtsprechung
RG, 18.10.1911 - Rep. III. 540/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist es zulässig, eine Gesamthypothek auf dem einen Grundstück als Buch-, auf dem anderen als Briefhypothek einzutragen? 2. Muß die Bewilligung, daß eine bereits eingetragene Buchhypothek auf einem weiteren Grundstücke eingetragen werde, die Ausschließung der Erteilung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung von Gesamthypotheken.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 77, 175
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.05.1971 - III ZR 53/69
Anforderungen an die Sittenwidrigkeit bei Geliebtentestamenten - …
An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten entgegen Coings Ansicht (Kipp-Coing, Erbrecht, 12. Bearbeitung, § 24 II 2 b, S. 118; ebenso noch RGZ 77, 175, 174), daß § 2078 Abs. 2 BGB die Anfechtung schon dann zulasse, wenn Umstände eintreten, die der Erblasser überhaupt nicht ins Auge gefaßt hat, die ihn aber im Falle ihrer Kenntnis von der getroffenen Verfügung abgehalten hätten. - RG, 03.11.1914 - III 246/14
Haftung des Notars
Der Senat betrachtete es früher als wesentlich für das Verhältnis zwischen Notar und Beurkundungsbeteiligten, daß sie durch einen Vertrag gebunden seien, der die dem Notar schon amtlich obliegende Beurkundungstätigkeit als seine vertragliche Pflicht umfaßte (RGZ. Bd. 49 S. 26; ferner III 540/10 vom 18. Oktober 1911, III 41/11 vom 19. Dezember 1911, III 334/05, III 65/09).