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   RG, 20.04.1944 - 3 D 253/43   

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https://dejure.org/1944,81
RG, 20.04.1944 - 3 D 253/43 (https://dejure.org/1944,81)
RG, Entscheidung vom 20.04.1944 - 3 D 253/43 (https://dejure.org/1944,81)
RG, Entscheidung vom 20. April 1944 - 3 D 253/43 (https://dejure.org/1944,81)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Bei Verbrechen und Vergehen darf die Geldstrafe das Höchstmaß von 10000 RM., das der § 27 Abs. 2 Nr. 1 StGB. vorsieht, übersteigen, soweit die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters das erforderlich macht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 77, 383
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