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   RG, 25.03.1918 - Rep. VI. 438/17   

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RG, 25.03.1918 - Rep. VI. 438/17 (https://dejure.org/1918,200)
RG, Entscheidung vom 25.03.1918 - Rep. VI. 438/17 (https://dejure.org/1918,200)
RG, Entscheidung vom 25. März 1918 - Rep. VI. 438/17 (https://dejure.org/1918,200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 92, 345
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69

    Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen -

    Hatte die Beklagte aber die Schwesternschaft bevollmächtigt, im Rechtsverkehr in ihrem (der Beklagten) Namen aufzutreten, dann muß sie nicht nur diejenigen Schadenersatzansprüche gegen sich gelten lassen, die sich unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben; sie hatte vielmehr auch im Sinne des Rechts der unerlaubten Handlungen die Schwesternschaft zu der Pflegetätigkeit bestellt (§ 831 BGB) und kann sich Dritten gegenüber auch in diesem Rahmen nicht darauf berufen, daß die im Kamen der Beklagten auftretende Schwesternschaft kraft einer internen Abmachung, auf eigene Rechnung tätig und nicht weisungsgebunden war (RGZ 92, 345, 347).
  • BGH, 15.02.1957 - VI ZR 335/55

    Rechtsmittel

    Ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift liegt vielmehr schon dann vor, wenn der Geschäftsherr dem zu einer Verrichtung Bestellten das Recht, für ihn tätig zu sein, jederzeit beschränken oder entziehen kann (vgl. RGZ 92, 345 [349]).
  • BGH, 10.04.1963 - V ZR 221/61

    Rechtsmittel

    Diese rechtliche Beurteilung ist frei von Rechtsirrtum (RGZ 92, 345, 346/347; vgl. auch BGB RGRK a.a.O. § 831 Anm. 10) und wird auch von der Revision nicht beanstandet.
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