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   RG, 25.10.1912 - Rep. III. 197/12   

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https://dejure.org/1912,69
RG, 25.10.1912 - Rep. III. 197/12 (https://dejure.org/1912,69)
RG, Entscheidung vom 25.10.1912 - Rep. III. 197/12 (https://dejure.org/1912,69)
RG, Entscheidung vom 25. Oktober 1912 - Rep. III. 197/12 (https://dejure.org/1912,69)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Findet § 624 BGB. Anwendung, wenn ein auf fünf Jahre angestellter Schauspieler sich bei Beginn dieses Dienstverhältnisses seinem Theaterdirektor auf weitere drei Jahre durch einen neuen Vertrag verpflichtet?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Dienstvertrags nach § 624 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91

    Kündigungsfrist

    Die Vorschrift des § 624 BGB beruht auf der Erwägung, daß eine über eine gewisse Zeit hinausgehende dauernde Fesselung des Dienstverpflichteten aus sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen unzulässig sei (Motive zum BGB, Bd. 2, S. 466), daß eine längere als fünfjährige Gebundenheit den Dienstverpflichteten übermäßig in der persönlichen Freiheit beschränke und dem Gange der modernen Entwicklung wiederstrebe, die darauf gerichtet sei, die wirtschaftliche Freiheit des Dienstverpflichteten, des wirtschaftlich Schwachen zu erweitern (Protokolle Bd. 2, S. 300; Denkschrift zum BGB, S. 640; Stenographische Berichte über die Beratung des BGB im Reichstag, S. 737, 2812 ff.; zitiert nach RGZ 80, 277, 279).
  • LAG Hamm, 22.04.1991 - 19 Sa 409/90

    Arbeitsverhältnis; Aufhebungsvertrag; Annahme; Annahmeerklärung; Arbeitnehmer;

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  • BGH, 07.11.1952 - V ZR 106/51

    Rechtsmittel

    § 624 BGB hat den Schutz der persönlichen Freiheit des Dienstverpflichteten im Auge (RGZ 80, 277); dagegen ist § 567 BGB weniger aus sozialen als aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten geschaffen worden; sein Zweck ist, Erbmieten und ähnliche Verhältnisse "dauern geteilten Eigentums" unmöglich zu machen (RGZ 66, 216; 121, 11; vgl. auch 130, 143; 165, 1).
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