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RG, 26.01.1918 - Rep. V. 238/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wird der Befriedigungszweck, den das Verbot der Eigentums-Verfallklausel in § 1149 BGB. zur Voraussetzung hat, und die Annahme einer Hingabe an Erfüllungsstatt (§§ 364 flg. BGB.) dadurch ausgeschlossen, daß für das zu Eigentum zu übertragende Grundstück ein bestimmter Preis ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss des Befriedigungszweckes im Rahmen des Verbots der Eigentumsverfallklausel durch Vereinbarung einer Überschussherauszahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 22.05.1917 - V 238/17
- RG, 26.01.1918 - Rep. V. 238/17
Papierfundstellen
- RGZ 92, 101
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93
Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern
Eine unzulässige Verfallvereinbarung liegt nur dann vor, wenn das Recht dem Gläubiger vor Fälligkeit seiner Forderung eingeräumt wird und ihm gerade unter der Bedingung zustehen soll, daß er trotz Fälligkeit seiner Forderung nicht ordnungsgemäß befriedigt wird (RGZ 92, 101, 105; 130, 227, 228; RG JW 1935, 2886; RG SeuffArch 81 Nr. 8; BayObLG Rpfleger 1993, 58, 59 m.w.N.). - BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
Einräumen eines Ankaufrechts für den Hypothekengläubiger durch den …
Die Bestimmung ist auch dann anwendbar, wenn dem Gläubiger das Recht eingeräumt wird, das Grundstück zu einem bestimmten Preis (bei gleichzeitiger Verrechnung mit der noch offenen Hypothekenforderung) zu übernehmen (vgl. RGZ 92, 101/104 f.; 130, 227 ff.; Planck/Strecker BGB 4.Aufl. (1920) § 1149 Anm.2).