Rechtsprechung
RG, 26.03.1897 - 790/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
In welchem Zeitpunkte vollendet sich die Gewährung einer nicht zu beanspruchenden Sicherung und Befriedigung im Sinne des § 211 K.O., wenn sie dadurch bewirkt wird, daß der Schuldner dem Gläubiger eine nach §§ 702 Nr. 5. 706 C.P.O. zur Zwangsvollstreckung berechtigende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 30, 46
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.10.1952 - 3 StR 334/51
Rechtsmittel
Es genügt, wenn er den Zugriff des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung mittelbar ermöglicht oder erleichtert (vgl RGSt 17, 220; 28, 61; 30, 46; 40, 18). - BGH, 23.10.1968 - 2 StR 421/68
Anspruch auf Einräumung der Hypotheken (inkongruente Deckung) - Sonderfall der so …
Ermöglicht der zahlungsunfähige Schuldner einem Gläubiger in Begünstigungsabsicht die Erlangung eines Vollstreckungstitels für eine noch nicht fällige Forderung, so ist der Tatbestand der Gläubigerbegünstigung erst erfüllt, wenn der Gläubiger ein Vollstreckungspfandrecht oder eine vom Schuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistete Sicherheit erlangt hat (RGSt 30, 46, 47).