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   RG, 29.11.1926 - V 249/26   

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https://dejure.org/1926,172
RG, 29.11.1926 - V 249/26 (https://dejure.org/1926,172)
RG, Entscheidung vom 29.11.1926 - V 249/26 (https://dejure.org/1926,172)
RG, Entscheidung vom 29. November 1926 - V 249/26 (https://dejure.org/1926,172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. In welchem Sinne kann es für die Wirksamkeit der vertraglichen Abtretung einer Grundschuld (oder Hypothek) auf den guten Glauben des Erwerbers über die Berechtigung des bisherigen Gläubigers ankommen? 2. Kann nach § 1154 Abs. 1 Satz 2 BGB. die Beglaubigung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundschuld. Versäumnisurteil.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 330/96

    Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil über Verpflichtung zur öffentlichen

    Hierzu müssen die Eheleute Sch. vielmehr auf dem Wege des § 888 ZPO angehalten werden (vgl. RGZ 115, 303/310; BayObLG aaO; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann § 887 Rn. 22; Ertl in Kuntze/Herrmann/Ertl/Eickmann § 26 GBO Rn. 23; Meikel/Böttcher § 26 GBO Rn. 36; Stein/Jonas/Brehm § 894 Rn. 16; a.A. Erman/Räfle § 1154 Rn. 10; Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 1154 Rn. 9).
  • LG München II, 13.09.2007 - 9B O 6932/05
    bb) Gerade weil mit jeder Zession der Anspruch aus §§ 1192 Abs. 1, 1154 Abs. 1 Satz 2 BGB nach § 401 BGB auf den nachfolgenden Zessionar übergegangen ist (vgl. RGZ 115, 303 [307]; RGRK/Mattern § 1154 BGB RdNr. 20; Ermann/Wenzel § 1154 BGB RdNr. 10), ist der Grundschuldgläubiger und Briefinhaber grundsätzlich berechtigt, entweder gegen alle in der Reihe vorrangigen gleichzeitig vorzugehen (soweit dies überhaupt erforderlich sein sollte, da es nicht auszuschließen ist, daß die früheren Grundpfandgläubiger - jeweils Kreditinstitute - dem Beglaubigungsanspruch nachkommen) oder aber zunächst nur einen "in der Reihe" in Anspruch zu nehmen.
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