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RG, 31.01.1907 - Rep. IV. 385/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat der Gewalthaber in das nach § 1640 B.G.B. dem Vormundschaftsgerichte einzureichende Verzeichnis die einzelnen Bestände einer Erbschaft mit aufzunehmen, die ihm selbst als befreiten Vorerben angefallen und künftig dem Kinde als Nacherben herauszugeben ist?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 65, 142