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   RG, 31.05.1920 - I 211/20   

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https://dejure.org/1920,6
RG, 31.05.1920 - I 211/20 (https://dejure.org/1920,6)
RG, Entscheidung vom 31.05.1920 - I 211/20 (https://dejure.org/1920,6)
RG, Entscheidung vom 31. Mai 1920 - I 211/20 (https://dejure.org/1920,6)
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Bluter

§ 16 StGB, aberratio ictus

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist dem Täter, wenn er durch einen fehlgehenden Angriff gegen einen anderen den Tod eines Dritten verursacht, die Tötung zum Vorsatz zuzurechnen? Wann zur Fahrlässigkeit?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 349
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

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  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59

    Rechtsmittel

    So bleibt die Handlung des Täters auch dann ursächlich, wenn der Erfolg nur infolge besonderer geistiger oder körperlicher Beschaffenheit des Verletzten, beispielsweise wegen Herzschwäche, eingetreten ist (vgl. RGSt 54, 349, 351) oder auch infolge unvorsichtigen Benehmens des Verletzten, der sich etwa den Weisungen des Arztes nicht gefügt hat, oder eines Dritten, z.B. des Arztes, der sich bei Behandlung des Verletzten einen ärztlichen Kunstfehler hat zu schulden kommen lassen (vgl. so schon RG JW 1936 S. 50 Nr. 19).
  • BGH, 16.08.1972 - 2 StR 318/72

    Herbeiführung einer Scandicainvergiftung durch einen Arzt - Der Tatbestand der

    Allerdings entfällt die Voraussehbarkeit für solche Ereignisse, die so sehr außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegen, daß der Täter auch bei der nach den Umständen gebotenen und ihm nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbaren sorgfältigen Überlegung nicht mit ihnen zu rechnen braucht (RGSt 54, 349, 350 ff; BGHSt 3, 62, 63 f [BGH 29.08.1952 - 2 StR 330/52]; 12, 75, 78 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]mit weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 22. November 1968 - 4 StR 396/68).

    Grundsätzlich braucht der Erfolg nur im Endergebnis, nicht im Ablauf der Ereignisse, wie er sich im einzelnen zugetragen hat, voraussehbar zu sein (RGSt 35, 131, 132; 54, 349, 351; 73, 370, 372; BGHSt 3, 62, 63 [BGH 29.08.1952 - 2 StR 330/52]; BGH, Urteil vom 2. Juli 1969 - 4 StR 560/68).

  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 569/56

    Rechtsmittel

    In allen Einzelheiten brauchte er den Ursachenablauf nicht vorauszusehen (RGSt 19, 51 ff; 54, 349, 351).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2003 - 7 KLs 101 Js 773/01
    Die Angeklagte wäre jedoch unter den konkreten Umständen und bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt und gebotenen Aufmerksamkeit in der Lage gewesen, bei ihren persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten den Eintritt des tödlichen Erfolges als möglich vorauszusehen (vgl. RG Urteil vom 11.1.1901 in RGSt 34, 91 und RG Urteil vom 31.5.1920 in RGSt 54, 349 und BGH Urteil vom 10.7.1958 in BGHSt 12, 75).
  • BGH, 22.11.1968 - 4 StR 396/68

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß es auf die Voraussehbarkeit solcher Umstände, die neben dem Verhalten des Täters für den Eintritt eines Schadens ursächlich sind, dann nicht ankommt, wenn der schädliche Erfolg ohnehin im Rahmen der Wirkungen der pflichtwidrigen Handlung oder Unterlassung des Täters lag (vgl. RGSt 54, 349, 350; BGHSt 12, 75, 78 ff) [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58].
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