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   SG Berlin, 24.09.2012 - S 90 SO 2636/11   

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https://dejure.org/2012,33534
SG Berlin, 24.09.2012 - S 90 SO 2636/11 (https://dejure.org/2012,33534)
SG Berlin, Entscheidung vom 24.09.2012 - S 90 SO 2636/11 (https://dejure.org/2012,33534)
SG Berlin, Entscheidung vom 24. September 2012 - S 90 SO 2636/11 (https://dejure.org/2012,33534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12, § 53 SGB 12, §§ 53ff SGB 12, § 75 Abs 1 S 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Anspruch eines Pflegedienstes auf Zahlung einer Vergütung für vor dem Tod des Hilfeempfängers erbrachte ambulante Leistungen gegen den Sozialhilfeträger - Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BSG zum sozialhilferechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Berlin, 24.09.2012 - S 90 SO 2636/11
    Schließlich meint die Klägerin im Schriftsatz vom 26.4.2011: Das Bundessozialgericht habe in seinem Urteil vom 28.10.2008, Az. B 8 SO 22/07 R ausgeführt, dass der Sozialhilfeträger gegenüber Pflegeheimen aus seiner Kostenübernahmeerklärung unmittelbar verpflichtet sei durch Schuldbeitritt.

    Die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 28.10.2008, Az. B 8 SO 22/07 R und vom 2.2.2010, Az. B 8 SO 20/08 R ist auf das Dreiecksverhältnis hier - Sozialhilfeträger - ambulanter Pflegedienst - Hilfebedürftige - zu übertragen.

    Gerade die Ausführung in 28.10.2008, Az. B 8 SO 22/07 R, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Weder weicht dieses Urteil von Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts ab noch kommt der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu; denn die Entscheidung des Bundessozialgericht vom 28.10.2008, Az. B 8 SO 22/07 R gibt insbesondere mit Rn. 19 ausreichende Anhaltspunkte, wie die Rechtsfrage zu lösen ist, ob auch im Fall ambulanter Pflegeleistungen im Bereich der Sozialhilfe die Leistungen in Form der Sachleistungsverschaffung erbracht werden und der Sozialhilfeträger mit der Leistungsbewilligung einen Schulbeitritt zur Zahlungsverpflichtung des Hilfebedürftigen aus dem Pflegevertrag ausspricht.

  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus SG Berlin, 24.09.2012 - S 90 SO 2636/11
    Sie verweise auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.7.2010, Az. B 8 SO 13/09 R und auf den Kommentar Grube/Wahrendorf zu § 75 SGB XII. Anspruch auf Kostenübernahme habe nur der Sozialhilfebedürftige, nicht die Einrichtung.

    Nach dem Bundessozialgerichtsurteil vom 13.7.2010, Az. B 8 SO 13/09 R, Rn. 16 (zitiert nach juris) beschränkt sich der Regelungsbereich des § 19 Abs. 6 SGB XII auf den Fall, dass noch keine Leistungsbewilligung vorliegt.

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus SG Berlin, 24.09.2012 - S 90 SO 2636/11
    Die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 28.10.2008, Az. B 8 SO 22/07 R und vom 2.2.2010, Az. B 8 SO 20/08 R ist auf das Dreiecksverhältnis hier - Sozialhilfeträger - ambulanter Pflegedienst - Hilfebedürftige - zu übertragen.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Auszug aus SG Berlin, 24.09.2012 - S 90 SO 2636/11
    Nach Ansicht des Gerichts kommt als richtige Anspruchsgrundlage hier nur der Vergütungsanspruch der Klägerin gegen den Hilfebedürftigen aus dem zumindest konkludent geschlossenen Pflegevertrag aufgrund Schuldbeitritts in Betracht, eine zivilrechtliche Forderung (vgl. zur Wirkung eines Schuldbeitritts BVerwG, Urteil vom 3.3.2011, Az. 3 C 19/10, Rn. 19 (zitiert nach juris) m.w.N. weiterer höchstrichterlicher Rechtssprechung).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - L 1 SO 8/10

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einsetzen der Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Berlin, 24.09.2012 - S 90 SO 2636/11
    Sie verweise auf das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Az. L 1 SO 8/10, das auch einen Zinsanspruch von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen habe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 27/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Berlin, 24.09.2012 - S 90 SO 2636/11
    Sie verweise auf den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund Az. S 41 SO 226/07 und das Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.4.2009, Az. L 20 SO 27/08 sowie das Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.5.3009, Az. L 15 SO 255/08.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - L 19 AS 2270/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Berlin, 24.09.2012 - S 90 SO 2636/11
    Auch einen unzulässigen Widerspruch hat die Beklagte zu bescheiden, wenn der Widerspruch nicht rechtsmissbräuchlich ist (vgl. hierzu Leitherer, in: Meyer-Ladewig, SGG, 10. Auf., § 88, Rn. 3 m.w.N. sowie Beschluss des LSG NRW vom 10.2.2012, Az. L 19 AS 2270/11 B).
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