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   SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12   

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SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12 (https://dejure.org/2015,54096)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2015 - S 15 R 148/12 (https://dejure.org/2015,54096)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - S 15 R 148/12 (https://dejure.org/2015,54096)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet

    Auszug aus SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12
    Der israelische Antrag gilt -sowohl formell als auch materiellzugleich als Antrag auf "entsprechende Leistung" nach deutschem Recht (BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R - juris - (Rdnr.19)).

    Das BSG hat in dem Urteil B 13 R 20/10 R (juris (Rdnr.19)) ausgeführt, dass Art. 27 Abs. 2 S.2 Abk Israel SozSich eine Antragsfiktion bewirkt, die keine ausdrückliche Geltendmachung deutscher Versicherungszeiten, keine Übermittlung des israelischen Antrags an den Versicherungsträger und keine tatsächliche Kenntnis des deutschen Rentenversicherungsträgers voraussetzt.

    Die Aufspaltung dieses Streitgegenstands ist unter Berücksichtigung der Ausführungen im Urteil des BSG - B 13 R 20/10 R - und insbesondere des Urteils vom 07.02.2012- B 13 R 40/11 R - juris-, dessen Betrachtung der Senat sich anschließt - nicht möglich.

    Hierzu führt es aus (juris, Rdnr.34): "Ob die Klägerin vor dem 30.6.2003 weitere Rentenanträge zB bei einem israelischen Versicherungsträger (mit Wirkung für die deutsche gesetzliche Rentenversicherung: s hierzu Senatsurteil vom 19.4.2011 - B 13 R 20/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-6480 Art. 27 Nr. 1 vorgesehen) gestellt hat, kann im vorliegenden Verfahren dahingestellt bleiben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 250/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Auszug aus SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12
    Das Gericht überträgt insoweit den in den Urteilen des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2013 - L 14 R 250/13 - und vom 26. Oktober 2011 - L 3 R 489/11 - zum Ausdruck gebrachten Rechtsgedanken, dass die Erklärung der Versicherten, mit der sie ihren direkt bei dem deutschen Rentenversicherungsträger gestellten Antrag auf die Gewährung einer Rente aus der deutschen Rentenversicherung zurücknahm, auch den israelischen Rentenantrag, soweit dieser sich auf die Gewährung einer deutschen Altersrente bezog, erfasste, weil insoweit ein identischer Streitgegenstand vorliegt, auf den hier vorliegenden Fall, daß die Versicherte einmal persönlich bei dem israelischen Rentenversicherungsträger und zweitens über einen von ihr bevollmächtigten Vertreter bei dem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger jeweils den Antrag auf die Gewährung einer deutschen Altersrente gestellt hat.

    Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat dazu in seinem Urteil vom 25. Oktober 2013 - L 14 R 250/13 - unter anderem ausgeführt:.

    (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Oktober 2013 - L 14 R 250/13 -, Rn. 39, juris).".

    Diese Rechtsgedanken aus dem Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2013- L 14 R 250/13 - sind in jeder Hinsicht auf die Rücknahmeerklärung vom 1. April 2004, die am 2. April 2004 bei der Beklagten eingegangen ist, zu übertragen.

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Auszug aus SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12
    Die Aufspaltung dieses Streitgegenstands ist unter Berücksichtigung der Ausführungen im Urteil des BSG - B 13 R 20/10 R - und insbesondere des Urteils vom 07.02.2012- B 13 R 40/11 R - juris-, dessen Betrachtung der Senat sich anschließt - nicht möglich.

    Das BSG hat sich in dem Urteil B 13 R 40/11 R unter anderem mit der Frage befasst, wie sich die bestandskräftige Entscheidung über einen deutschen Altersrentenantrag auf einen bereits zuvor gestellten israelischen Antrag auswirkt.

  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 18/84

    Zeitpunkt des Todes des Berechtigten - Tatsächlich bestehende Verfahrenslage -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12
    Das BSG hat in einem Urteil vom 25.10.1984 (11 RA 18/84 - BSGE 57, 215 = SozR 1200 § 59 Nr. 6) - mit dem sich der 8. Senat überhaupt nicht auseinander gesetzt hat - ausgeführt, dass § 59 Satz 2 SGB I nicht darauf abstelle, welche Verfahrenslage im Zeitpunkt des Todes hätte bestehen können oder müssen; maßgebend sei nur die in diesem Zeitpunkt tatsächlich bestandene Verfahrenslage.

    Gegen den vom Kläger im Zusammenhang mit § 59 S. 2 SGB I geltend gemachten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch sind auch die nachstehenden Ausführungen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 25. Oktober 1984 - 11 RA 18/84 -, die sich das erkennende Gericht zu eigen macht, ins Feld zu führen, wenn es dort heißt: " Nach § 31 Abs. 2 AVG ist, wenn der Empfänger einer Rente wegen BU die Voraussetzungen für ein Altersruhegeld erfüllt, die Rente im Falle des § 25 Abs. 5 AVG, dh mit Vollendung des 65. Lebensjahres, sofern der Versicherte nicht etwas anderes bestimmt, von Amts wegen in das Altersruhegeld umzuwandeln.

  • BSG, 21.09.1962 - 10 RV 1059/59
    Auszug aus SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12
    Denn dieser Bescheid ist mit Eintritt seiner Bestandskraft nach § 77 SGG "in der Sache" bindend geworden (vgl zur Bindungswirkung bestandskräftiger Verwaltungsakte bereits BSG vom 21.9.1962 - BSGE 18, 22, 26 = SozR Nr. 35 zu § 77 SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - L 14 R 3/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12
    Zwar hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10R - juris - (die Entscheidung des Senats vom 12.02.2010, L 14 R 3/08 - juris - bestätigend) entschieden, dass ein in Israel gestellter Antrag auf Altersrente gemäß Art. 27 Abs. 2 S.1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit ( Israel SozSich) auch für die deutsche Altersrente zu berücksichtigen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08

    Verletzung der Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten in der

    Auszug aus SG Düsseldorf, 21.07.2015 - S 15 R 148/12
    Denn dazu hat das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08 -, dem sich das Gericht in jeder Hinsicht anschließt, ausgeführt, dass eine Korrektur des § 59 S. 2 SGB I durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, die in einer Fiktion des tatsächlich nicht anhängigen Verwaltungsverfahrens zum Zeitpunkt des Todes der Versicherten bestünde, nicht mit dem Zweck der insoweit nicht eingehaltenen Norm des § 59 S. 2 SGB I in Einklang zu bringen ist.
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