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   SG Detmold, 20.07.2017 - S 24 KR 242/15   

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https://dejure.org/2017,61836
SG Detmold, 20.07.2017 - S 24 KR 242/15 (https://dejure.org/2017,61836)
SG Detmold, Entscheidung vom 20.07.2017 - S 24 KR 242/15 (https://dejure.org/2017,61836)
SG Detmold, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - S 24 KR 242/15 (https://dejure.org/2017,61836)
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  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 22/12

    Insolvenz des Leistungsmittlers: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher

    Auszug aus SG Detmold, 20.07.2017 - S 24 KR 242/15
    Der BGH habe in einem Urteil vom 22.11.2012 (IX ZR 22/12) entschieden, dass bei einer erfolgreichen Anfechtung der Beiträge die Forderung gegen das Mitglied direkt wieder auflebe.

    Zwar habe der BGH in einem ähnlichen Fall (Urteil vom 22.11.2012 - IX ZR 22/12 -), in dem der Arbeitgeber ebenfalls freiwillige Beiträge an den Sozialversicherungsträger zahlte, entschieden, dass eine Rechtshandlung der Arbeitgeberin vorgelegen habe.

    In diesem Zusammenhang ist auch die erfolgte Abgrenzung des SG Dresden zum Urteil des BGH vom 22.11.2012 (a.a.O.) verfehlt, in dem gerade der Fall der direkten Weiterleitung von freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen entschieden wurde.

  • SG Dresden, 12.02.2014 - S 25 KR 485/12

    Anfechtbarkeit von durch einen Arbeitgeber gezahlten Beiträgen zur freiwilligen

    Auszug aus SG Detmold, 20.07.2017 - S 24 KR 242/15
    Unter Hinweis auf ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Dresden vom 12.02.2014 (S 25 KR 485/12) vertrat er die Ansicht, dass die Beitragsschuld für den Zeitraum von März bis Mai 2011 als erfüllt gelte.

    Die Rechtsansicht des SG Dresden im Urteil vom 12.02.2014 (S 25 KR 485/12), auf das sich der Kläger beruft, ist nicht überzeugend.

  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden

    Auszug aus SG Detmold, 20.07.2017 - S 24 KR 242/15
    Nach ständiger Rechtsprechung stelle die Rückgabe von Lastschriften ein erhebliches Beweisanzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit dar (Bundesgerichtshof [BGH] Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08 -).

    In der Zivilrechtsprechung ist auch anerkannt, dass die Rückgabe von Lastschriften ein erhebliches Beweisanzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit darstellt (vgl. BGH Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08 - Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil vom 03.02.2012 - 8 U 39/11 -, jeweils juris).

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 233/08

    Anfechtung einer Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den

    Auszug aus SG Detmold, 20.07.2017 - S 24 KR 242/15
    Zwar habe der BGH für die Zahlung der Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber angenommen, dass diese aus dem Vermögen des Arbeitgebers entnommen würden (BGH Urteil vom 05.11.2009 - IX ZR 233/08 -).
  • LG Stuttgart, 25.08.2014 - 27 O 152/14

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des

    Auszug aus SG Detmold, 20.07.2017 - S 24 KR 242/15
    In der Zivilrechtsprechung wird vertreten, dass die Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz im Sinne des § 133 InsO im Einzelfall angenommen werden kann, wenn im Abstand von einem Monat zwei Lastschriften wegen fehlender Deckung des Geschäftskontos zurückgegeben wurden (Landgericht Stuttgart Urteil vom 25.08.2014 - 27 O 152/14 -, juris).
  • OLG Hamburg, 03.02.2012 - 8 U 39/11

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteilungsvorsatz bei Kenntnis von der

    Auszug aus SG Detmold, 20.07.2017 - S 24 KR 242/15
    In der Zivilrechtsprechung ist auch anerkannt, dass die Rückgabe von Lastschriften ein erhebliches Beweisanzeichen für eine drohende Zahlungsunfähigkeit darstellt (vgl. BGH Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08 - Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil vom 03.02.2012 - 8 U 39/11 -, jeweils juris).
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