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   SG Dortmund, 12.07.2017 - S 68 KR 990/16   

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SG Dortmund, 12.07.2017 - S 68 KR 990/16 (https://dejure.org/2017,61656)
SG Dortmund, Entscheidung vom 12.07.2017 - S 68 KR 990/16 (https://dejure.org/2017,61656)
SG Dortmund, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - S 68 KR 990/16 (https://dejure.org/2017,61656)
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  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 21/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus SG Dortmund, 12.07.2017 - S 68 KR 990/16
    Sie verweist auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 2015, B 1 KR 21/14 R.

    Die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung ist nur für Patienten ab Vollendung des 60. Lebensjahrs vorgesehen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 2015, B 1 KR 21/14 R).

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus SG Dortmund, 12.07.2017 - S 68 KR 990/16
    Zahlt eine Krankenkasse vorbehaltlos auf eine Krankenhausrechnung, kann sie deshalb mit der Rückforderung ganz ausgeschlossen sein, wenn sie positiv gewusst hat, dass sie zur Leistung nicht verpflichtet war (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 2009, B 1 KR 24/08 R).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus SG Dortmund, 12.07.2017 - S 68 KR 990/16
    Rechtsgrundlage des Vergütungsanspruchs der Widerbeklagten ist der Versorgungsvertrag nach § 109 SGB V. Eine Krankenkasse ist im Verhältnis zum Krankenhausträger allein aus dem Versorgungsvertrag und den einzelnen Behandlungsverträgen Schuldnerin der Vergütungsansprüche und Gläubigerin der Erstattungsansprüche bei Überzahlungen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Februar 2007, B 3 KR 12/06 R, Rn 15).
  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus SG Dortmund, 12.07.2017 - S 68 KR 990/16
    2. Die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs steht unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben nach § 242 BGB, der über § 69 SGB V auch für die Rechtsbeziehungen der Beteiligten gilt (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juli 2013, B 3 KR 22/12 R).
  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus SG Dortmund, 12.07.2017 - S 68 KR 990/16
    3. Der ungenutzte Ablauf der Sechs-Wochen-Frist des § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V bewirkt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 13. November 2012, B 1 KR 27/11 R, vom 19. April 2016, B 1 KR 33/15 R) schon vom rechtlichen Ansatz her keinen Einwendungsausschluss.
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Auszug aus SG Dortmund, 12.07.2017 - S 68 KR 990/16
    b) Das Umstandsmoment setzt voraus, dass der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde und der Verpflichtete hat tatsächlich darauf vertraut, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. November 2012, B 1 KR 24/11 R mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R

    Krankenversicherung - Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über

    Auszug aus SG Dortmund, 12.07.2017 - S 68 KR 990/16
    3. Der ungenutzte Ablauf der Sechs-Wochen-Frist des § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V bewirkt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 13. November 2012, B 1 KR 27/11 R, vom 19. April 2016, B 1 KR 33/15 R) schon vom rechtlichen Ansatz her keinen Einwendungsausschluss.
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