Rechtsprechung
SG Dortmund, 24.05.2007 - S 26 R 278/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befugnis des Rentenversicherungsträgers zur Einstellung der Zahlung einer Versichertenrente wegen Verschollenheit; Voraussetzungen einer Analogie; Notwendigkeit eines Antrags auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens zur Erklärung des Tods des Versicherten
- RA Kotz
Verschollenheit: Rentenversicherung darf nicht selbst Tod eines Versicherten feststellen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rentner seit acht Jahren verschollen - Wie lange muss die Altersrente weitergezahlt werden?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Altersrente auch für verschollenen Rentner - Rentenversicherung darf Verschollenen nicht einfach für Tod erklären - Nur Amtsgericht kann aufgrund des Verschollenheitsgesetzes Tod eines Versicherten feststellen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.07.1976 - 4 RJ 5/76
Rente - Verschollener Empfänger - Hinterbliebenenrentenberechtigte Angehörige
Auszug aus SG Dortmund, 24.05.2007 - S 26 R 278/06
Zur Begründung berief sich die Beklagte im Wesentlichen auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.07.1976 - 4 RJ 5/76 -.In diesem Zusammenhang kann sich die Beklagte insbesondere nicht auf das von ihr zitierte Urteil des BSG vom 29.07.1976 - 4 RJ 5/76 - Breithaupt 1977, 608, berufen.
- BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64
Rechtliches Interesse der Sozialversicherungsträger an Todeserklärung
Auszug aus SG Dortmund, 24.05.2007 - S 26 R 278/06
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein rechtliches Interesse von Sozialversicherungsträgern i.S.d. § 16 Abs. 2 lit. c VerschG an der Einleitung eines Aufgebotsverfahrens zur Todeserklärung verschollener Versicherter anerkannt (BGH 14.05.1965, VersR 1965, 975 ff.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 2 R 246/20
Rechtskraft einer erfolgreichen Anfechtungsklage - Erstattungsanspruch gegen die …
Der Anspruch der Rentenempfängerin erlischt nämlich mit der Feststellung des Todes nach § 102 Abs. 6 SGB VI und nur in diesem Verfahren erfolgt die vollständige Überprüfung der Tatsachenfeststellung durch die Beklagte (vgl. BSG…, Urteil vom 29. Juli 1976 - 4 RJ 5/76 Rn. 23 und SG Dortmund, Urteil vom 24. Mai 2007 - S 26 R 278/06).Eine solche Grundlage hat das Sozialgericht in dem vorhergehenden Verfahren der Beteiligten zutreffend verneint und insbesondere für eine analoge Anwendung von § 49 SGB VI keinen Platz gesehen (so auch SG Dortmund, Urteil vom 24. Mai 2007 - S 26 R 278/06).
- SG Freiburg, 04.11.2010 - S 12 R 6554/09
Einstellung laufender Rentenzahlungen bei Verschollenheit
Die Deutsche Rentenversicherung Bund muss die Altersrente eines Verschollenen bis zur Todesfeststellung nach dem Verschollenengesetz weiterzahlen (Anschluss an SG Dortmund, Urt. v. 24.05.2007, Az. S 26 R 278/06).Mit Schreiben vom 19.08.2010 hat das Gericht die Beteiligten auf das Urteil des SG Dortmund vom 24.05.2007 (Az. S 26 R 278/06) hingewiesen, in dem die hier Beklagte in einem gleich gelagerten Fall schon einmal unterlag.
a) Das SG Dortmund hat hierzu in seinem rechtskräftigen Urteil vom 24.05.2007, Az. S 26 R 278/06 (…Rdnr. 26 ff. zitiert nach juris) folgendes ausgeführt:.