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   SG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - S 23 U 68/16   

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https://dejure.org/2019,42028
SG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - S 23 U 68/16 (https://dejure.org/2019,42028)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.11.2019 - S 23 U 68/16 (https://dejure.org/2019,42028)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. November 2019 - S 23 U 68/16 (https://dejure.org/2019,42028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VII, § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB VII, § 9 Abs. 1 Satz 1 BKV, § 9 Abs. 1 Satz 2 iVm Anlage 1 BKV, § 54 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative SGG, § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG
    Gesetzliche Unfallversicherung - SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - S 23 U 68/16
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen Erkrankung und Tod im Recht der Berufskrankheiten gilt, wie auch sonst in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Theorie der wesentlichen Bedingung (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 - juris, der sich das erkennende Gericht anschließt).

    Wird auf der ersten Stufe die objektive (Mit-)Verursachung bejaht, indiziert dies in keiner Weise die auf der zweiten Stufe der Zurechnung rechtlich zu gebende Antwort auf die Rechtsfrage (so schon BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17), ob die Mitverursachung des Todes durch die Berufskrankheit bzw. deren Folgen unfallversicherungsrechtlich rechtserheblich, "wesentlich", war.

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - S 23 U 68/16
    Sehr instruktiv hierzu sind die Ausführungen des BSG zur "Wesentlichkeitstheorie" in seinem Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - (SozR 4-2700 § 8 Nr. 44, Rn. 30 - 37; zitiert nach juris), das zum Unfallversicherungsrecht (§ 8 SGB VII) ergangen ist, naturgemäß aber ebenso für das Berufskrankheitenrecht gilt und in der nachfolgenden Darstellung auf den im vorliegenden Fall zu beurteilenden Ursachenzusammenhang zwischen Erkrankung bzw. Erkrankungsfolge und Tod bezogen wird:.
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - S 23 U 68/16
    Der Ursachenzusammenhang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59; zitiert nach Hessisches LSG, Urteil vom 27.03.2012, L 3 U 81/11 , juris).
  • LSG Hessen, 27.03.2012 - L 3 U 81/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - S 23 U 68/16
    Der Ursachenzusammenhang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59; zitiert nach Hessisches LSG, Urteil vom 27.03.2012, L 3 U 81/11 , juris).
  • BSG, 23.10.1975 - 2 RU 65/75
    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - S 23 U 68/16
    Eine Berufskrankheit oder deren Folgen können neben einer hiervon unabhängigen Erkrankung eine wesentliche Mitursache des Todes sein, wenn zwei selbständige Leiden - ein BK-bedingtes und ein BK-unabhängiges - gemeinsam zum Tode geführt haben, aber auch, wenn die Berufskrankheit ein bestehendes Leiden verschlimmert und diese Verschlimmerung wesentlich zum Tod beigetragen hat (vgl. BSG, 23.10.1975, 2 RU 65/75, BSGE 40, S. 273 ff., 274).
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