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   SG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - S 18 U 16/16   

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https://dejure.org/2016,48183
SG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - S 18 U 16/16 (https://dejure.org/2016,48183)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12.10.2016 - S 18 U 16/16 (https://dejure.org/2016,48183)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - S 18 U 16/16 (https://dejure.org/2016,48183)
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  • LSG Schleswig-Holstein, 08.08.2012 - L 8 U 14/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - S 18 U 16/16
    Das gilt insbesondere für ambulante Gewerbezweige, deren Beschäftigte ihre Tätigkeit beim jeweiligen Kunden ausüben (Handwerker, Reinigungskräfte) (Anschluss an: Landessozialgericht Schleswig - Holstein, Urteil vom 8. August 2012, Aktenzeichen L 8 U 14/11).

    Maßgeblich ist darüber hinaus, ob der Weg integraler Bestandteil der Organisation des Arbeitsbetriebes des Unternehmens ist (vgl. Landessozialgericht Schleswig - Holstein, Urteil vom 8. August 2012, Aktenzeichen L 8 U 14/11, Randnummer 25 m.w.N.).

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - S 18 U 16/16
    "Höhere Gewalt" im Sinne des § 162 Abs. 1 S.3 SGB VII und damit auch des § 30 Abs. 7 der Satzung der Beklagten setzt bestimmungsgemäß ein außergewöhnliches Ereignis voraus, dessen Eintritt nicht vorauszusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit üblichen Mitteln abzuwenden ist (z.B. Naturereignisse); schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 10. Dezember 2003, Aktenzeichen B 9 VJ 2/02 R, Randnummer 28; Brandenburg/K. Palsherm in juris-PK, Kommentar zum SGB VII, 2. Auflage, Stand 2014, zu § 162 Rn 36).
  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 4/79

    Arbeitsunfall - Beitragsausgleichsverfahren - Zuschlagsberechnung - Gutschrift -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - S 18 U 16/16
    Sinn und Zweck der dargestellten gesetzlichen Regelung des § 162 SGB VII ist es,eine dem konkreten betrieblichen Unfallgeschehen angepasste Beitragsdifferenzierung der Mitgliedsunternehmen zu schaffen und damit eine Abschwächung der nivellierenden Gefahrklassen, dass heißt eine gerechtere Teilhabe der Mitglieder am finanziellen Ergebnis eines Geschäftsjahrs zu ermöglichen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 1979, Aktenzeichen B 8a RU 4/79, Rn 14, zitiert nach juris zur inhaltlich annähernd identischen Vorgängervorschrift des § 725 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung; Ricke in Kassler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 90. Ergänzungslieferung 2016, zu § 162 SGB VII, Rn 2).
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