Rechtsprechung
SG Frankfurt/Oder, 25.03.2022 - S 10 U 108/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 8 SGB 7, § 5 Corona-ArbSchV
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 25.03.2022 - S 10 U 108/21
Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (ständige Rechtsprechung; vgl.: z.B. BSG, Urteil vom 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R). - BSG, 31.08.2017 - B 2 U 9/16 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Abgrenzung zum …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 25.03.2022 - S 10 U 108/21
Voraussetzung für die Annahme eines derartigen versicherten Betriebsweges ist, dass der Weg in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird, Teil der versicherten Tätigkeit ist und damit der Betriebsarbeit gleichsteht (vgl.: BSG, Urteil vom 31.08.2017 - B 2 U 9/16 R). - BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 25.03.2022 - S 10 U 108/21
Die konkret zum Unfall führende, "unfallbringende" Tätigkeit muss dabei in einem sachlichen "inneren" ursächlichen Zusammenhang mit der nach dem jeweiligen Arbeitsverhältnis geschuldeten versicherten Tätigkeit stehen (vgl.: BSG, Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R). - BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 - …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 25.03.2022 - S 10 U 108/21
Die gemäß § 54 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in statthafter Weise auf die Anerkennung eines Arbeitsunfalles gerichtete kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl.: Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R) ist zulässig und begründet. - BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76
Unfallversicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Weg zur …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 25.03.2022 - S 10 U 108/21
Dabei reicht es nach der für die Kammer maßgeblichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für die Herstellung eines ausreichenden betrieblichen Interesses im Einzelfall bereits aus, dass ein Beschäftigter einen Weg auf dem Werkgelände zurücklegt, um im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitszeit eine besondere betriebliche Einrichtung aufzusuchen, welche der Arbeitgeber aus organisatorischen Gründen auf seinem Betriebsgelände eingerichtet hat, um seinen Mitarbeitern die Erfordernis des Aufsuchens außerhalb des Betriebsgeländes befindlicher, entsprechender Stellen während der Arbeitszeit zu ersparen und ihnen hierdurch eine reibungslose Weiterarbeit durch ein Verbleiben auf dem Werksgelände zu ermöglichen (vgl.: BSG, Urteil vom 26.05.1977 - 2 RU 97/76).
- SG Konstanz, 09.12.2022 - S 1 U 1276/22
Kein Arbeitsunfall bei Impfunregelmäßigkeiten nach COVID-19-Impfung
Die Impfung ist auch nicht als Maßnahmen des Arbeitsschutzes anzusehen, an welcher sich die Klägerin hätte beteiligen müssen, wie dies etwa für den Fall einer betriebsärztlichen durchgeführten Testung auf das Covid-19-Virus angenommen worden ist (vgl. SG Frankfurt/ Oder, Urteil vom 25. März 2022, S 10 U 108/21).