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SG Freiburg, 26.05.2020 - S 20 R 2868/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 33 Abs 1 SGB 10, § 35 Abs 1 SGB 10
Gesetzliche Rentenversicherung: Anforderung an die hinreichende Bestimmtheit und die ausreichende Begründung eines Rentenbescheides - rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliches Unternehmen - …
Auszug aus SG Freiburg, 26.05.2020 - S 20 R 2868/19
Eine jedes Detail aufgreifende Begründung ist nicht erforderlich (BSG, Urt. v. 26.11.2019, B 2 U 29/17 R m.w.N.). - BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R
Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein …
Auszug aus SG Freiburg, 26.05.2020 - S 20 R 2868/19
So handelt es sich bei der vom Bevollmächtigten gerügten Bewertungen der rentenrechtlichen Zeiten lediglich um ein Begründungselement, welches keinen eigenständigen Verwaltungsakt darstellt (vgl. BSG, Urt. v. 29.10.2002, Az. B 4 RA 27/02 R).
- LSG Baden-Württemberg, 09.03.2022 - L 8 R 2382/21
Berücksichtigung von vorgemerkten Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung …
Bei dem Versicherungsverlauf handelt es sich jedoch nur um ein Begründungselement (§ 35 SGB X) des in dem Rentenbescheid verlautbarten Verwaltungsakts über die Rentenhöhe und um keinen eigenständigen Verwaltungsakt (vgl. für die Berechnung der pEP BSG, Urteil vom 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R -, in juris; vgl. Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 35 SGB X, Rn. 13_2 unter Verweis auf SG Freiburg, Gerichtsbescheid vom 26.05.2020 - S 20 R 2868/19 -, in juris).