Rechtsprechung
SG Fulda, 15.07.2015 - S 4 KR 449/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 154 VwGO, §§ 156 VwGO, §§ 161 VwGO, §§ 197a SGG
Ein Anerkenntnis erst nach durchgeführter Beweisaufnahme erfolgt nicht "sofort" im Sinne von § 156 VwGO. Der Beklagte ist der "unterliegende Teil" i.S.v. § 154 Abs. 1 VwGO, wenn er den klageweise geltend gemachten Anspruch vollumfänglich anerkennt; er trägt daher zwingend die ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragungspflicht bzgl. Anerkenntnisses der Klageforderung
- Wolters Kluwer
Anerkenntniserklärung erst nach Beweisaufnahme; Kostentragung des Beklagten bei vollumfänglicher Anerkennung des klageweisen geltend gemachten Anspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- SG Fulda, 08.12.2015 - S 4 KR 101/12
Mangels entsprechender gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage (in Hessen) …
Ebenso wenig ist mangels einer Erledigung der Hauptsache § 161 Abs. 2 VwGO anwendbar (vgl. Kammerbeschluss vom 15. Juli 2015 - S 4 KR 449/13 -, juris).