Rechtsprechung
SG Hamburg, 25.06.2020 - S 40 U 132/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Justiz Hamburg
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - wesentliche Unfallursache - Alkoholeinwirkung: Blutalkoholwert von 2,67 Promille - Anscheinsbeweis - keine "Lösung von der versicherten Tätigkeit"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige …
Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2020 - S 40 U 132/19
Diese "alte" Argumentation der Rechtsprechung zur "Lösung von der versicherten Tätigkeit" ist seit der Entscheidung des BSG vom 19.11.2012 - B 2 U 19/11 R = BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46) nicht mehr aufrechtzuerhalten.Sie verweist auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), dass die Wegefähigkeit auch bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 8 Promille nicht aufgehoben wäre (BSG Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R).
Diese "alte" Argumentation der Rechtsprechung zur "Lösung von der versicherten Tätigkeit" ist seit der Entscheidung des BSG vom 19.11.2012 (B 2 U 19/11 R in Juris) nicht mehr aufrechtzuerhalten.
- BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R
Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem …
Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2020 - S 40 U 132/19
Er setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind und verschafft in weitgehender Analogie zu den §§ 812 ff BGB ein Recht auf Herausgabe des Erlangten (vgl. hierzu ausführlich BSG Urteil vom 03.04.2014 - B 2 U 21/12 in Juris). - BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R
Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der …
Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2020 - S 40 U 132/19
Diese (versicherte) Einwirkung muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv-naturwissenschaftlich (1. Kausalitätsstufe) und rechtlich wesentlich (2. Kausalitätsstufe) verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. BSG Urteil vom 24.7.2012, Az.: B 2 U 23/11 R, nach juris).
- SG Hamburg, 15.12.2023 - S 40 U 28/19
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsverfahren zwischen …
Ein solcher Erstattungsanspruch setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind und verschafft in weitgehender Analogie zu den §§ 812 ff BGB ein Recht auf Herausgabe des Erlangten (SG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 25. Juni 2020 - S 40 U 132/19 -, Rn. 28, juris unter Hinweis auf BSG Urteil vom 03.04.2014 - B 2 U 21/12).