Rechtsprechung
   SG Hamburg, 25.06.2020 - S 40 U 132/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25912
SG Hamburg, 25.06.2020 - S 40 U 132/19 (https://dejure.org/2020,25912)
SG Hamburg, Entscheidung vom 25.06.2020 - S 40 U 132/19 (https://dejure.org/2020,25912)
SG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - S 40 U 132/19 (https://dejure.org/2020,25912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Hamburg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - wesentliche Unfallursache - Alkoholeinwirkung: Blutalkoholwert von 2,67 Promille - Anscheinsbeweis - keine "Lösung von der versicherten Tätigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2020 - S 40 U 132/19
    Diese "alte" Argumentation der Rechtsprechung zur "Lösung von der versicherten Tätigkeit" ist seit der Entscheidung des BSG vom 19.11.2012 - B 2 U 19/11 R = BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46) nicht mehr aufrechtzuerhalten.

    Sie verweist auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), dass die Wegefähigkeit auch bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 8 Promille nicht aufgehoben wäre (BSG Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R).

    Diese "alte" Argumentation der Rechtsprechung zur "Lösung von der versicherten Tätigkeit" ist seit der Entscheidung des BSG vom 19.11.2012 (B 2 U 19/11 R in Juris) nicht mehr aufrechtzuerhalten.

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2020 - S 40 U 132/19
    Er setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind und verschafft in weitgehender Analogie zu den §§ 812 ff BGB ein Recht auf Herausgabe des Erlangten (vgl. hierzu ausführlich BSG Urteil vom 03.04.2014 - B 2 U 21/12 in Juris).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2020 - S 40 U 132/19
    Diese (versicherte) Einwirkung muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv-naturwissenschaftlich (1. Kausalitätsstufe) und rechtlich wesentlich (2. Kausalitätsstufe) verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. BSG Urteil vom 24.7.2012, Az.: B 2 U 23/11 R, nach juris).
  • SG Hamburg, 15.12.2023 - S 40 U 28/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsverfahren zwischen

    Ein solcher Erstattungsanspruch setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind und verschafft in weitgehender Analogie zu den §§ 812 ff BGB ein Recht auf Herausgabe des Erlangten (SG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 25. Juni 2020 - S 40 U 132/19 -, Rn. 28, juris unter Hinweis auf BSG Urteil vom 03.04.2014 - B 2 U 21/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht