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   SG Hannover, 23.02.2017 - S 11 KR 1048/12   

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SG Hannover, 23.02.2017 - S 11 KR 1048/12 (https://dejure.org/2017,97661)
SG Hannover, Entscheidung vom 23.02.2017 - S 11 KR 1048/12 (https://dejure.org/2017,97661)
SG Hannover, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - S 11 KR 1048/12 (https://dejure.org/2017,97661)
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  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus SG Hannover, 23.02.2017 - S 11 KR 1048/12
    Sie ist unselbständiger Teil des zu zahlenden Entgelts (siehe BGHZ 103, 284, 287 Rz 11 zitiert nach juris).
  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 16/07 R

    Krankenversicherung - Höhe der Vergütung für Sondennahrung - keine Kürzung bei

    Auszug aus SG Hannover, 23.02.2017 - S 11 KR 1048/12
    Jedoch lässt die im Wesentlichen unbeanstandete Zahlung der von der Klägerin beanspruchten Vergütung nur den Schluss zu, dass die Beklagte die Versorgungen der Versicherten mit Gehhilfen-Rollatoren als Sachleistung nach § 33 SGB V genehmigt und damit als ordnungsgemäße Erfüllung der von der Klägerin eingegangenen Verschaffungsverpflichtung (§ 69 SGB V iVm § 533 Abs. 1 Satz 1 BGB) angesehen hat (siehe dazu BSG, Urteil vom 17. Juli 2008 B 3 KR 16/07 R Rz 13 zitiert nach juris).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-273/09

    Premis Medical - Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware

    Auszug aus SG Hannover, 23.02.2017 - S 11 KR 1048/12
    Mit Urteil vom 22.12.2010 (Az.: C-273/09) entschied der EuGH, dass die Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15.04.2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung der am 7.5.2004 veröffentlichten Berichtigung ungültig ist, soweit zum einen durch die Berichtigung der Anwendungsbereich der ursprünglichen Verordnung auf Gehhilfe-Rollatoren erstreckt worden ist, die aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern, mit vorderen Drehlagerrädern, Griffen und Bremsen bestehen und ihrer Beschaffenheit nach als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten bestimmt sind, und zum anderen die Verordnung in der berichtigten Fassung diese Gehhilfe-Rollatoren in die Unterposition 8716 80 00 der Kombinierten Nomenklatur einreiht.
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